Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft ist die zuständige Behörde im Sinne von § 17 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen vom 10. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2694), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. März 2017 (BGBl. I S. 656) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

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