Die Reisekostenvergütung umfaßt
1. |
Fahrkostenerstattung (§ 5), |
2. |
Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung (§ 6), |
3. |
Tagegeld (§ 8), |
4. |
Übernachtungskostenerstattung (§ 9), |
5. |
Erstattung der Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort (§ 10), |
6. |
Erstattung der Nebenkosten (§ 12), |
7. |
Erstattung der Auslagen bei Dienstgängen (§ 13), |
8. |
aufgehoben |
9. |
Pauschvergütung (§ 16), |
10. |
Erstattung der Auslagen für Reisevorbereitungen (§ 17). |
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