Die monatlichen Regelsätze in der Sozialhilfe werden ab 1. Juli 2009 in folgender Höhe festgesetzt:

 

1.

für den Haushaltsvorstand und Alleinstehende 359 Euro,

 

2.

für sonstige Haushaltsangehörige

 

a)

bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 215 Euro,

 

b)

ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 251 Euro,

 

c)

ab Beginn des 15. Lebensjahres 287 Euro,

 

3.

für Ehegattinnen und Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, die zusammenleben, jeweils 323 Euro.

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