(1) Die Regulierung des Postwesens ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes.
(2) Ziele der Regulierung sind:
1. |
die Wahrung der Interessen der Kunden sowie die Wahrung des Postgeheimnisses, |
2. |
die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs, auch in der Fläche, auf den Märkten des Postwesens, |
3. |
die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen (Universaldienst), |
4. |
die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit, |
5. |
die Berücksichtigung sozialer Belange. |
(3) Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bleibt unberührt.
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