Für die im Patentgesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Patentgesetzes und der DPMA-Verordnung die Bestimmungen dieser Verordnung.

[1] § 1 geändert durch Verordnung zur Änderung der Patentverordnung und der Wahrnehmungsverordnung. Anzuwenden ab 01.06.2004.

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