(1) 1Die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen, der Selbständigen und der Freien Berufe ist der Schwerpunkt für die Schaffung von wirtschaftsfreundlichen Rahmenbedingungen durch das Land. 2Dazu sollen auch die Verbände, Kammern, Gewerkschaften und die wirtschaftlichen Akteure selbst beitragen.

 

(2) 1Es ist Aufgabe der Mittelstandsförderung als Teil der Wirtschafts- und Strukturpolitik des Landes Schleswig-Holstein, diesem Ziel zu dienen. 2Mittelstandsförderung soll dabei in den kleinen und mittleren Unternehmen

 

1.

die Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit, auch international, erhalten und steigern,

 

2.

dazu beitragen, Ausbildungs- und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu sichern und neu zu schaffen,

 

3.

die Existenzgründung und das Wachstum fördern,

 

4.

Betriebsübernahmen unterstützen,

 

5.

die Anpassung an den wirtschaftlichen und technologischen Wandel begleiten und

 

6.

die Voraussetzungen der Eigenkapitalbildung verbessern.

 

(3) 1Dafür sollen die Rahmenbedingungen nach Absatz 1 mittelstandsgerecht gestaltet werden. 2Hierzu zählen als ständige Aufgaben, auch für die Gemeinden und Gemeindeverbände, neben anderen

 

1.

die Prüfung der Mittelstandsverträglichkeit von Vorschriften,

 

2.

die Vermeidung, erforderlichenfalls der Abbau von Vorschriften, die Investitionen und Innovationen hemmen,

 

3.

die kontinuierliche Überprüfung der Privatisierungsmöglichkeiten von Leistungen und Unternehmen der öffentlichen Hand.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge