Rz. 36

Anzumelden sind die Gründung der Gesellschaft (siehe Rdn 4 ff.) sowie Veränderungen derjenigen Verhältnisse, die bei Anmeldung zwingend mitzuteilen sind. Dies sind außer dem obligatorischen Inhalt der Articles of Incorporation (vgl. hierzu Rdn 12 ff.) die Angabe des Unternehmenssitzes (Notice of Registered Office) und die Bezeichnung der Direktoren der Gesellschaft (Notice of Directors).

Eine fortlaufende Aktualisierung des bei dem Director geführten Registers wird durch die in Sect. 263 CBCA vorgesehene Notwendigkeit, jährliche Meldungen ("Annual Returns") einzureichen, sichergestellt. Diese Meldung erfolgt (wie alle Anmeldungen gegenüber dem Director) formblattgebunden (auch elektronisch). Sie sieht zwar nicht selbst Platz für geänderte Angaben vor, weist den Einreicher jedoch auf die Notwendigkeit einer Aktualisierung der Registrierung und die hierfür zu verwendenden Formblätter hin. Im Übrigen sind sämtliche Änderungen und Ergänzungen der Articles of Association sowie deren Neufassung anzumelden, ebenso alle Veränderungen, die auch nach deutschem Recht eine Satzungsänderung darstellen oder aus anderen Gründen eine Anmeldung zum Handelsregister erfordern würden. Hierzu gehören insbesondere die Änderung des Geschäftsjahres der Gesellschaft, Beschlüsse über ihre Liquidation bzw. Auflösung, Verschmelzungsbeschlüsse u.Ä.

Anmeldungen zum Register erfolgen jeweils durch einen Direktor der Gesellschaft oder einen ihrer officers bzw. bei Neueintragung durch einen ihrer Gründer (Sect. 262 [2] CBCA).

Für die Anmeldungen gelten uneinheitliche Fristen, meist aber (z.B. für die Anmeldung einer Veränderung hinsichtlich der registrierten Direktoren,[3] worunter auch die Anschriftenänderung eines Direktors fällt ebenso wie die Änderung der Unternehmensanschrift) 15 Tage (Sect. 19 [4], 113 [1] CBCA).

[3] Die vom Director vorgeschriebenen Formblätter für die Anmeldung von Veränderungen hinsichtlich des Sitzes der Gesellschaft, des Geschäftsjahres, der Zusammensetzung des Board of Directors und der Articles of Incorporation sind als Muster (zusammen mit den auf ihrer Rückseite befindlichen Erläuterungen) diesem Länderbericht beigefügt.

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