Die Anlagen 1 und 4 nach der ZVFV sehen vor, dass eine Aufstellung der Inkassokosten sowie eine Aufstellung der bisherigen Vollstreckungskosten beizufügen sind.
Erklärung zum Entstehungsverhältnis?
Das LG Mainz (21.6.2023 – 3 T 30/23, FoVo 2024, 53 ff., in dieser Ausgabe) verlangt dazu von Inkassodienstleistern, darzulegen und glaubhaft zu machen, dass ihre Vergütung sich vertraglich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richtet, wenn Gebühren und Auslagen nach dem RVG erstattet verlangt werden. Zwar überzeugt diese Sichtweise vor dem Hintergrund der ausreichenden Versicherung nach § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO und der in der Geltendmachung der Kosten liegenden konkludenten Behauptung nicht. Bis zu einer höchstrichterlichen Klärung kann es aber sinnvoll sein, dem Grundsatz des sichersten Weges folgend eine solche Erklärung aufzunehmen.
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Muster: Anlage Vollstreckungskosten
Soweit in der Anlage 7 zur ZVFV unter IV. Vollstreckungskosten geltend gemacht werden, wird gemäß § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO versichert, dass diese angefallen sind. Soweit dabei Inkassokosten geltend gemacht werden, wird gleichermaßen versichert, dass diese auf den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Gläubiger beruhen, die der Schuldner nach § 13e Abs. 2 RDG i.V.m. §§ 788, 91 ZPO zu erstatten hat.
Vollstreckungskosten, die vor dem vorliegenden Verfahren angefallen und noch nicht getilgt sind:
▪ | Gegenstandswert nach § 25 Nr. 1–3 RVG: #Gesamtforderung# |
▪ | Gegenstandswert nach § 25 Nr. 4 RVG: #Gesamtforderung; max 2.000 EUR# |
□ | Abfrage Schuldnerverzeichnis am TT.MM.JJJJ … EUR |
□ | Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft vom TT.MM.JJJJ |
Verfahrensgebühr (VV 3309 aus 2.000 EUR) | … EUR |
Auslagen nach Nr. 7002 VV RVG | … EUR |
Umsatzsteuer nach § 7008 VV RVG | … EUR |
Gerichtsvollzieherkosten zum Auftrag | … EUR |
Zwischensumme | … EUR |
abzüglich am TT.MM.JJJJ getilgter | … EUR |
verbleiben noch | … EUR |
□ | Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft vom TT.MM.JJJJ |
Verfahrensgebühr (VV 3309 aus 2.000 EUR) | … EUR |
Auslagen nach Nr. 7002 VV RVG | … EUR |
Umsatzsteuer nach § 7008 VV RVG | … EUR |
Gerichtsvollzieherkosten zum Auftrag | … EUR |
□ | Antrag auf Einholung von Drittauskünften vom TT.MM.JJJJ |
Verfahrensgebühr (VV 3309 aus 2.000 EUR) | … EUR |
Auslagen nach Nr. 7002 VV RVG | … EUR |
Umsatzsteuer nach § 7008 VV RVG | … EUR |
Gerichtsvollzieherkosten zum Auftrag | … EUR |
Summe bisherige Vollstreckungskosten | … EUR |
Der Gläubiger ist
□ | nicht |
vorsteuerabzugsberechtigt, was bei den vorstehenden Positionen entsprechend berücksichtigt wurde.
Ort, Datum
Name des Versichernden
Unterschrift des Versichernden
FoVo 3/2024, S. 49 - 50
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