Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsmängelhaftung des landwirtschaftlichen Verpächters; Darlegung entgangenen Gewinns aus nicht aufgenommenem landwirtschaftlichen Betrieb

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ist der Verpächter wegen eines Rechtsmangels nicht in der Lage, dem Pächter die Nutzung der Pachtsache zu gewähren, richten sich die Schadensersatzansprüche des Pächters nicht nach den Regeln über die Unmöglichkeit, sondern nach BGB § 538 Abs 1.

2. Zur Darlegung des entgangenen Gewinns aus einem landwirtschaftlichen Betrieb, dessen Gründung wegen des Rechtsmangels eines Landpachtvertrags unterblieb.

 

Orientierungssatz

Hier: geplante Pferdezucht mit Stutenmilchproduktion.

 

Normenkette

BGB § 252 S. 2 Alt. 2, §§ 325, 538 Abs. 1 Alt. 1, §§ 541, 586 Abs. 2; ZPO § 138

 

Verfahrensgang

OLG Koblenz (Entscheidung vom 30.03.1990; Aktenzeichen 8 U 854/89)

LG Koblenz (Entscheidung vom 21.04.1989; Aktenzeichen 10 O 392/88)

 

Fundstellen

Haufe-Index 542428

NJW 1991, 3277

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