Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsmängelhaftung des landwirtschaftlichen Verpächters; Darlegung entgangenen Gewinns aus nicht aufgenommenem landwirtschaftlichen Betrieb
Leitsatz (redaktionell)
1. Ist der Verpächter wegen eines Rechtsmangels nicht in der Lage, dem Pächter die Nutzung der Pachtsache zu gewähren, richten sich die Schadensersatzansprüche des Pächters nicht nach den Regeln über die Unmöglichkeit, sondern nach BGB § 538 Abs 1.
2. Zur Darlegung des entgangenen Gewinns aus einem landwirtschaftlichen Betrieb, dessen Gründung wegen des Rechtsmangels eines Landpachtvertrags unterblieb.
Orientierungssatz
Hier: geplante Pferdezucht mit Stutenmilchproduktion.
Normenkette
BGB § 252 S. 2 Alt. 2, §§ 325, 538 Abs. 1 Alt. 1, §§ 541, 586 Abs. 2; ZPO § 138
Verfahrensgang
OLG Koblenz (Entscheidung vom 30.03.1990; Aktenzeichen 8 U 854/89) |
LG Koblenz (Entscheidung vom 21.04.1989; Aktenzeichen 10 O 392/88) |
Fundstellen
Haufe-Index 542428 |
NJW 1991, 3277 |
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