Leitsatz (redaktionell)

1. Ein teilzeitbeschäftigter Lehramtsanwärter hat in Baden-Württemberg keinen Anspruch auf Anrechnung von Stunden der Teilnahme an Ausbildungsseminaren auf die Unterrichtsstunden. Das gilt auch für Frauen, die ein Kind unter 16 Jahren versorgen.

2. Den Gerichten für Arbeitssachen ist es verwehrt, nach eigenem billigen Ermessen Tariflücken zu schließen, die durch andere billigem Ermessen entsprechende Regelungen geschlossen werden könnten, weil damit verfassungswidrig in die Tarifautonomie eingegriffen würde.

 

Verfahrensgang

LAG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 07.02.1979; Aktenzeichen 8 Sa 16/78)

 

Fundstellen

Haufe-Index 439479

BAGE 36, 218-229 (LT1-2)

BAGE, 218

DB 1982, 608-608 (LT2)

BlStSozArbR 1982, 153-153 (T)

JR 1982, 396

AP Nr 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten (LT1-2)

AR-Blattei, ES 1550.9 Nr 45 (LT1-2)

AR-Blattei, Tarifvertrag IX Entsch 45 (LT1-2)

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