Entscheidungsstichwort (Thema)
Telefonische Mitteilung von Zustimmung der Hauptfürsorgestelle
Orientierungssatz
Eine Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung liegt erst mit der Zustellung ihres Bescheides vor.
Normenkette
BGB § 134; SGB X § 31; SchwbG § 12 Fassung 1979-10-08, § 15 Abs. 2 S. 1 Fassung 1979-10-08
Fundstellen
ARST 1985, 40-40 (ST1) |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen