Erachtet das Gericht die Klage für begründet, so enthält die Urteilsformel auch:

 

1.

die beanstandeten Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Wortlaut;

 

2.

die Bezeichnung der Art der Rechtsgeschäfte, für die die den Unterlassungsanspruch begründenden Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verwendet werden dürfen;

 

3.

das Gebot, die Verwendung inhaltsgleicher Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterlassen;

 

4.

für den Fall der Verurteilung zum Widerruf das Gebot, das Urteil in gleicher Weise bekanntzugeben, wie die Empfehlung verbreitet wurde.

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