Bei internationalen Adoptionsvermittlungsverfahren erhebt die staatliche Adoptionsvermittlungsstelle folgende Auslagen:

 

1.

Aufwendungen für die Beschaffung von Urkunden,

 

2.

Aufwendungen für Übersetzungen,

 

3.

Vergütung von Sachverständigen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge