Rz. 153

Sie ist nach wie vor die gebräuchlichste unter den Schmerzensgeldtabellen.

 

Rz. 154

Das Zitieren nach den Nummern dieser Tabelle ermöglicht einfaches und rationelles Korrespondieren mit Versicherer und Gericht. Sie gehört daher zwingend in jede Kanzlei, die sich mit Schadensersatzrecht befasst, da anderenfalls die numerischen Zitate in den Schreiben der Versicherer oder den Schriftsätzen bei Gericht nicht nachvollziehbar sind.

 

Rz. 155

Die "Hacks" (wie sie heute noch in der Kurzform nach ihrer Begründerin genannt wird) oder früher "ADAC-Tabelle" ermöglicht über den mitgelieferten Zugang zur Datenbank Schmerzensgeld Online eine Mitnennung der Nummern und Entscheidungen früherer Auflagen. Außerdem sind in der Datenbank weitere Urteile verfügbar, die aufgrund ihrer Aktualität nicht mehr im Buch abgedruckt wurden (im Buch mehr als 3.000, in der Online-Datenbank etwa 6.000 Urteile deutscher Gerichte). Mit der Online-Nutzung besteht zudem der Vorteil, dass der Nutzer über eine Verlinkung der Urteile mit der juris-Rechtsprechungsdatenbank zur Volltext-Ansicht des Urteils gelangt.

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