Rz. 112

Vor allem die "Verewigung des Stifterwillens" auch für die Zeit nach dem Tod des Stifters erfordert eine sehr sorgfältig gestaltete Stiftungssatzung, die einerseits den Stifterwillen ausreichend konkret festschreibt, andererseits aber in der Zukunft – soweit rechtlich zulässig – eine Anpassung an etwaig zwischenzeitlich geänderte Verhältnisse ermöglicht. Anders als bspw. bei den Handelsgesellschaften, deren Gesellschaftsverträge nach dem Willen ihrer Gesellschafter geänderten Umständen angepasst werden können, ist die Änderung von Stiftungssatzungen nach dem Tod des Stifters nur in sehr eingeschränktem Umfange möglich. Die Formulierungen sind im Einzelfall sinnvollerweise mit der Anerkennungsbehörde und bei einer steuerbefreiten Stiftung auch mit der zuständigen Finanzbehörde abzustimmen. Die neuen Landesstiftungsgesetze sind nicht einheitlich, was zu unterschiedlichen Anforderungen an die Formulierungen führen kann. Die Praxis divergiert zudem nach wie vor teilweise von Behörde zu Behörde und mitunter selbst innerhalb einer Behörde. So stößt man bspw. oft auf "Lieblingsformulierungen", die über Jahre benutzt worden sind. Oftmals lohnt sich hier eine Diskussion im Sinne der Sache nicht.

I. Muster: Stiftungsgeschäft unter Lebenden

 

Rz. 113

Siehe Rdn 17 ff.

Muster 40.1: Stiftungsgeschäft unter Lebenden

 

Muster 40.1: Stiftungsgeschäft unter Lebenden

Stiftungsgeschäft der Eheleute _____

Hiermit errichten wir unter Bezugnahme auf das Stiftungsgesetz des Landes _____ vom _____ die rechtsfähige und gemeinnützige _____ Stiftung für _____ mit dem Sitz in _____.

Zwecke der Stiftung sind _____.

In Erfüllung der Verpflichtung aus diesem Stiftungsgeschäft sichern die Stifter der Stiftung als Grundstockvermögen einen Betrag von in Höhe von _____ EUR in bar zu.

Organe der Stiftung sind ein aus bis zu zwei Personen bestehender Vorstand und ein dreiköpfiger Stiftungsrat. Dem ersten Vorstand gehören folgende Personen an: _____. Zu Mitgliedern des ersten Stiftungsrates ernennen wir: _____.

Wir geben der Stiftung die als Anlage beigefügte Stiftungssatzung. Diese ist ausdrücklich Bestandteil dieses Stiftungsgeschäftes.

(Unterschrift)

II. Muster: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung

 

Rz. 114

Siehe Rdn 30 ff.

Muster 40.2: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung

 

Muster 40.2: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung

Ich berufe zu meiner alleinigen Erbin die nach meinem Tode nach Maßgabe dieses Testaments zu errichtende rechtsfähige und gemeinnützige _____ Stiftung.

Diese soll ihren Sitz in Essen haben. Sie soll vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Essen, verwaltet werden.

Zweck der Stiftung ist es, besonders begabte, junge Wissenschaftler im Bereich der Humanmedizin durch Stipendien zu fördern.

Ich ordne Testamentsvollstreckung an und bestimme zum Testamentsvollstrecker Herrn Rechtsanwalt _____, der insbesondere für die Anerkennung der Stiftung und deren Steuerbefreiung Sorge tragen soll. _____ (Ersatzregelungen, Benennungsrecht des Nachlassgerichts)

Der _____ (z.B. Stifterverband in Essen) soll in Abstimmung mit dem Testamentsvollstrecker eine den Bestimmungen des Gemeinnützigkeitsrechts entsprechende Satzung fertigen.

(Alternativ: Satzung beifügen. Dann hat der Testamentsvollstrecker für die Anerkennung der Stiftung auf der Basis der beigefügten Satzung Sorge zu tragen.)

Die Stiftung hat einen dreiköpfigen Vorstand, zu dessen ersten Mitgliedern ernenne ich: _____.

Soweit diese Personen aus irgendeinem Grund ihr Amt nicht antreten, ernennt der Testamentsvollstrecker in Abstimmung mit dem Stifterverband die ersten Vorstandsmitglieder.

(Ort, Datum, Unterschrift)

III. Muster: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung

 

Rz. 115

Siehe Rdn 54 ff.

Muster 40.3: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung

 

Muster 40.3: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung

Satzung der Stiftung _____,

gemeinnützige Stiftung für _____, mit Sitz in _____

Präambel

_____

§ 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr

(1) Die Stiftung führt den Namen:

Stiftung _____

(2) Die Stiftung hat ihren Sitz in _____

(3) Die Stiftung ist eine auf unbestimmte Zeit errichtete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die nach dem Stiftungsgesetz für _____ errichtet worden ist.

(4) Das Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr.

§ 2 Stiftungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der AO.

(2) Zwecke der Stiftung sind die Förderung der Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO) bezogen auf _____ – national wie international. (oder etwa: Jugendhilfe, Sachverhalt 1)

(3) Zweck der Stiftung ist insbesondere auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke nach Abs. 2 durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO).

(4) Die Stiftungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch

a) die Unterstützung und Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, die dem Zweck der Stiftung dienen,
b) die Vergabe von Forschungsaufträgen und Stipendien, die dem Zweck der Stiftung dienen,
c) _____

(5) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Lei...

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