Der Hauptwahlvorstand ermittelt anhand der Abstimmungsniederschriften der Betriebswahlvorstände das Abstimmungsergebnis und stellt in einer Niederschrift fest:

 

1.

die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen;

 

2.

die Zahl der gültigen Stimmen;

 

3.

die Zahl der ungültigen Stimmen;

 

4.

die Zahl der für den Antrag abgegebenen Stimmen;

 

5.

die Zahl der gegen den Antrag abgegebenen Stimmen;

 

6.

das Abstimmungsergebnis;

 

7.

besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.

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