Wissenschaftszeitvertragsgesetz tritt zum 17.3. in Kraft

Beschäftigten an Universitäten werden ab heute stabilere Arbeitsverhältnisse ermöglicht. Nach der Veröffentlichung des neuen Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im Bundesanzeiger tritt die Reform am 17.3.2016 in Kraft. Damit soll die Ära des wissenschaftliche Prekariats in Deutschland zu Ende gehen und Nachwuchswissenschaftler sollen statt immer neuen Befristungen Planungssicherheit erhalten.

Forschung braucht Freiheit, durch den Befristungswahn der Hochschulen war es oft eher eine Vogelfreiheit. Das alte Gesetz von 2007 hatte oft prekäre Beschäftigungsverhältnisse an den Unis zur Folge. Laut Bildungsgewerkschaft GEW hatten neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeitern nur Zeitverträge.

Ende des Befristungsunwesen an  Universitäten

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte die Arbeitgeberseite - vor allem Hochschulen und Forschungseinrichtungen - auf, das neue Befristungsrecht aktiv umzusetzen. Die Rechtsposition befristet Beschäftigter an Hochschulen und Forschungseinrichtungen habe sich verbessert, «wenn die neuen Befristungsregelungen nicht unterlaufen, sondern konsequent angewendet werden», sagte der stellvertretende GEW-Chef Andreas Keller. Er kündigte an, dass die GEW Mitglieder unterstützen werde, ihre verbesserte Rechtsposition durchzusetzen, «im Zweifelsfall auch vor den Arbeitsgerichten».

Befristung orientiert sich u.a. an Projektlaufzeiten

Ende Januar hatte nach der Bundestagszustimmung im Dezember auch die von SPD und Grünen dominierte Länderkammer das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz der schwarz-roten Regierung passieren lassen. Gegen «Fehlentwicklungen» wie Kurzzeit-Kettenverträge soll sich der Befristungsrahmen künftig an Projektlaufzeiten und Qualifizierungszielen der Mitarbeiter orientieren - in der Regel mehrere Jahre. Zudem wird die maximale Dauer wissenschaftlicher Hilfstätigkeiten von vier auf sechs Jahre angehoben.

In diesem Jahr wollen Bund und Länder zudem ein Programm für die Nachwuchsförderung an den Uni («Tenure-Track») beschließen, für das etwa eine Milliarde Euro in zehn Jahren bereitstehen soll.


Hintergrund:

Bereits im August 2014 äußerte der Vorsitzende Richter des Arbeitsgerichts Gießen deutliche Kritik an den Dauerbefristungen: Nach fünf Jahren müsse sich eine Hochschule entscheiden können, ob sie den Mitarbeiter behalten wolle oder nicht. Eine Befristung von Arbeitsverträgen deutlich darüber hinaus halte er für problematisch. Er empfahl Hochschulen, Mitarbeiter nicht länger als fünf Jahre über Befristungen zu beschäftigen. Sonst sei

"der Ausbeutung Tür und Tor geöffnet".

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