Pflicht zur Rückkehr aus dem Homeoffice

Seit dem Ausbruch des Coronavirus arbeiten deutlich mehr Menschen im Homeoffice als zuvor. Mitte März arbeitete nahezu die Hälfte aller Beschäftigten zu Hause. Nun kehren die Mitarbeitenden in vielen Unternehmen wieder an ihre betrieblichen Arbeitsplätze zurück. Doch was ist, wenn sie das gar nicht wollen?

Laut einer Studie des Münchner IFO-Instituts wollen 54 Prozent der befragten Unternehmen das Homeoffice für ihre Mitarbeitenden auch nach der Krise stärker etablieren. Trotzdem werden wohl nur die wenigsten Firmen so weit gehen, alle Beschäftigten auf unbestimmte Zeit nur noch im Homeoffice arbeiten zu lassen. Viele Unternehmen dürften sich für einen Mix aus einer Tätigkeit von zu Hause und dem Arbeiten im Betrieb entscheiden. Dementsprechend haben zahlreiche Unternehmen in den zurückliegenden Wochen im Zuge der Lockerungen die etappenweise Rückkehr ihrer Mitarbeitenden an den betrieblichen Arbeitsplatz in die Wege geleitet. 

Pflicht zur Rückkehr in den Betrieb?

Auf der Seite der Beschäftigten hält sich das Interesse in Grenzen, wieder (ausschließlich) am betrieblichen Arbeitsplatz zu arbeiten. Die Zurückhaltung der Mitarbeitenden lässt sich nicht allein mit der Angst vor einer Ansteckung erklären. Vielmehr scheint es so zu sein, dass viele Mitarbeitenden sich gut mit der Situation arran...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
PM 10 2020

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Schlagworte zum Thema:  Homeoffice, Arbeitsrecht