Welchen Rachegelüsten gekündigte Mitarbeiter nachgeben würden
Wenn sie für etwas verantwortlich gemacht würden, für das sie keine Schuld trifft, würden 16 Prozent ihren Rachegelüsten freien Lauf lassen, so die Umfrageergebnisse. 13 Prozent würden dies bei einem Jobverlust und 11 Prozent bei sexueller Belästigung tun.
Dabei würde fast ein Drittel der deutschen Büroangestellten (28 Prozent) ihren Gefühlen per firmeninterner E-Mail an Kollegen freien Lauf lassen. Eine ähnliche Anzahl (29 Prozent) würde in an Familie und Freunde gerichtete E-Mails Dampf ablassen, weitere 17 Prozent würden dies in sozialen Netzwerken tun. Eine weitaus geringere, aber nicht zu vernachlässigende Zahl (sechs Prozent) würde durch die vorsätzliche Mitnahme von vertraulichen oder sensiblen Informationen aus dem Büro Rache nehmen – unabhängig davon, ob diese etwas mit dem eigentlichen Vorfall zu tun haben.
Was die Art von Daten betrifft, die Leute bei einem Jobwechsel aus Rache mitgehen lassen würden, liegen Präsentationen an erster Stelle (57 Prozent), gefolgt von wertvollen Kundendaten(46 Prozent), Strategiepapieren (30 Prozent), Angeboten (28 Prozent), und Produkt-Roadmaps (15 Prozent).
Marketing- und IT-Mitarbeiter revanchieren sich am ehesten
Marketing-Abteilungen scheinen am rachsüchtigsten zu sein: 29 Prozent der deutschen Marketing-Mitarbeiter sagen, dass sie als Reaktion auf schlechte Behandlung Rache nehmen würden und 21 Prozent geben an, dass sie so vorgehen würden, falls sie für etwas verantwortlich gemacht würden, für das sie aus ihrer Sicht keine Schuld trifft. Angestellte anderer Abteilungen sind weitaus weniger nachtragend. Nur ein großer Teil der IT-Mitarbeiter (26 Prozent) würde sich ebenfalls bei aus ihrer Sicht unberechtigten Schuldvorwürfen revanchieren – sowie 18 Prozent bei einem Verlust ihres Arbeitsplatzes.
Job-bezogene Ereignisse eher weniger relevant
Rückschläge, die direkt mit dem Job zu tun haben, lösen der Studie zufolge nur bei den wenigsten Angestellten negative Handlungen aus. So würden lediglich acht Prozent bei schlechten Leistungsbeurteilungen oder vom Arbeitgeber übergangenen Forderungen zur Gehaltserhöhung beziehungsweise Beförderung inakzeptable Schritte unternehmen.
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