Vom Unsinn der Arbeitgeber-Rankings
Die gängige Vorgehensweise von Arbeitgeber-Rankings ist Folgende: Verschiedene Anbieter legen Studierenden, Absolventen oder akademischen Berufsstartern Listen mit mehr als 100 Unternehmen vor, deren Attraktivität als Arbeitgeber sie bewerten sollen. Wer diesen Wettbewerb der gestützten Bekanntheit gewinnt, gilt fortan als „Employer of Choice“ oder als „Wunscharbeitgeber“ gefragter Kandidaten und wirbt mit diesem Titel beispielsweise auf Karrierewebseiten oder Stellenanzeigen.
Bei Arbeitgeber-Rankings steht die Produktmarke im Vordergrund
Die Employer Telling-Studie zeigt nun, dass eine solche Schlussfolgerung Fiktion ist, weil die Teilnehmer offenbar nur nach Bekanntheit der Produktmarke und nicht nach der Qualität von Arbeitgeberleistungen antworten. „Die handelsüblichen Rankings zeigen die Stärke von Unternehmens-Produkt- und Dienstleistungsmarken und treffen kaum eine Aussage über davon zu trennende Arbeitgebermarken“, sagt Dr. Manfred Böcker von Employer Telling.
Wunscharbeitgeber? Fehlanzeige!
Das zentrale Studienergebnis lautet: Auf die Frage „Bei welchem Arbeitgeber würden Sie am liebsten arbeiten?“ wählten 70 Prozent der Befragten die Option „Ich habe keinen Wunscharbeitgeber“. 30 Prozent machten von der Möglichkeit Gebrauch, ihren bevorzugten Arbeitgeber in einem Freitextfeld zu nennen. Selbst die am häufigsten genannten Unternehmen kamen hier nicht über einen Anteil von knapp über einem Prozent hinaus. Neben Google und BMW wurde der öffentliche Dienst mit elf Nennungen am häufigsten erwähnt.
Der Begriff "Employer of Choice" wird in Frage gestellt
„Im Grunde stellt das Ergebnis den Begriff ‚Employer of Choice‘ in Frage. Das ist eine gute Nachricht für den Mittelstand, weil Bewerber mehrheitlich nicht auf einen bestimmten ‚Traumarbeitgeber‘ festgelegt sind. Ungestützte Bekanntheit von Arbeitgebern gibt es auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht“, folgert Sascha Theisen von Employer Telling.
Für die Studie, hatte das Marktforschungsinstitut Respondi 1.052 Menschen mit akademischem Hintergrund befragt, die sich in den vergangenen zwei Jahren bei einem Unternehmen beworben haben.
-
Workation und Homeoffice im Ausland: Was Arbeitgeber wissen müssen
440
-
Essenszuschuss als steuerfreier Benefit
428
-
BEM ist Pflicht des Arbeitgebers
202
-
Vorlage: Leitfaden für das Mitarbeitergespräch
169
-
Ablauf und Struktur des betrieblichen Eingliederungsmanagements
156
-
Acht rettende Sätze für schwierige Gesprächssituationen
153
-
Probezeitgespräche als Feedbackquelle für den Onboarding-Prozess
137
-
Mitarbeiterfluktuation managen
1344
-
Checkliste: Das sollten Sie bei der Vorbereitung eines Mitarbeitergesprächs beachten
129
-
Das sind die 25 größten Anbieter für HR-Software
128
-
Was Führungskräfte in der digitalen Transformation brauchen
15.01.2026
-
Recruitingmessen richtig vorbereiten
13.01.2026
-
Welche Kanäle für Recruiting und Active Sourcing geeignet sind
13.01.2026
-
Persönliche Kandidatenansprache auf Recruitingmessen
13.01.2026
-
Jobmessen und Karrieremessen 2026 für Recruiter
13.01.2026
-
Drei Thesen zum Benefits-Portfolio der Zukunft
12.01.2026
-
Wie Führungskräfte gelassen und souverän ins neue Jahr starten
09.01.2026
-
Diese HR-Tech-Entwicklungen sollten Sie 2026 verfolgen
08.01.2026
-
2026 – Warum der bAV-Arbeitgeberzuschuss ohne Digitalisierung zum Risiko wird
07.01.2026
-
"HR darf nicht immer auf Erlaubnis warten"
07.01.2026