Brexit-Folgen für HR

Deutsche Unternehmen beschäftigen etwa 400.000 Mitarbeiter im Vereinigten Königreich (UK) und erzielen ein Zehntel ihres Gesamtumsatzes dort. Auf welche Auswirkungen des Brexit müssen sich Personaler also vorbereiten? Wir halten Sie in den kommenden Wochen dazu auf dem Laufenden.

Die Unternehmensberatung Deloitte hat in ihrer Studienreihe „Brexit Briefings“ die Vernetzung deutscher Unternehmen mit dem Vereinigten Königreich untersucht. Der Analyse zufolge sind besonders Dax-Konzerne im Vereinigten Königreich (UK), dem drittwichtigsten Exportmarkt Deutschlands, stark engagiert. In einer Sektorperspektive sind es vor allem die Automobilindustrie, die Verkehrs- und Logistik-Branche, das Finanz- und Versicherungswesen sowie der Handel und der Energiesektor, die entweder hohe Umsätze oder hohe Mitarbeiterzahlen in UK aufweisen.

Deutsche Firmen beschäftigen 400.000 Mitarbeiter in UK

Insgesamt erzielen die ausgewerteten Unternehmen, die mindestens über eine Tochtergesellschaft und 100 Mitarbeiter in UK verfügen, mit 150 Milliarden Euro knapp ein Zehntel ihres Gesamtumsatzes auf der Insel. Hierfür sorgen unter anderem etwa 400.000 Mitarbeiter, die vor Ort beschäftigt sind. Davon entfallen allein 91 Milliarden Euro auf die Dax-Unternehmen, die zudem mit 200.000 Beschäftigten die Hälfte aller für deutsche Firmen tätigen Arbeitnehmer in UK stellen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, welche Branchen besonders stark vom Brexit betroffen sind.

Branche

Umsatz UK in Mrd. Euro

Mitarbeiter UK in Tsd.

Automotive

 40,1

35,6

Energie 

24,3

25,2

Verkehr und Logistik

20,6

95,7

Finanzen/Versicherungen

20,0

59,1

Handel

18,7

44,6

Information/Kommunikation

3,3

23,0

Elektroindustrie

3,1

18,7

Kunststoff/Baumaterialien

2,1

10,9

Baugewerbe

1,3

9,5

Pharmaindustrie

3,2

4,7

Maschinenbau

2,2

5,2

Chemische Industrie

2,6

3,1

Quelle: Deloitte

Auswirkungen des Brexit auf HR

Kommt es zu einem harten Brexit, wären die Herausforderungen entsprechend drastisch für die betroffenen Unternehmen. Laut dem ZDF-Politbarometer waren im April 18 Prozent der über 18-Jährigen in Deutschland der Meinung, dass durch den Brexit ein starker wirtschaftlicher Schaden für Deutschland entstehen wird (siehe Infografik).

Der Brexit wird  auch unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeit von HR-Abteilungen haben. Gleichwohl haben sich Unternehmen und Personalabteilungen bislang kaum auf den Brexit vorbereitet. Wie aus einer anderen Studie von Deloitte hervorgeht, hat derzeit nur eine von zehn Firmen bereits Maßnahmen geplant. 38 Prozent der Befragten gaben an, sie könnten noch nicht abschätzen, was konkret auf sie zukommt. Lediglich drei Prozent können sich positive Konsequenzen vorstellen, ein knappes Viertel sieht keine Folgen für das eigene Unternehmen.

Brexit-Folgen: Sorge vor Einschränkungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit

Fast zwei Drittel der deutschen Unternehmen, die an der Studie „Human Capital Trends“ teilnahmen, bewerten die freie Wahl des Arbeits- und Wohnortes innerhalb der EU als grundlegendes Element ihres wirtschaftlichen Erfolgs. Sollte die Arbeitnehmerfreizügigkeit durch den Brexit stark eingeschränkt werden, sehen die Unternehmen der Studie zufolge zwei Möglichkeiten: entweder ihre Mitarbeiter in Großbritannien zu rekrutieren oder Niederlassungen zu schließen.

„Der Brexit ist auch für HR-Abteilungen Anlass für Spekulationen, vieles muss erst die weitere Entwicklung zeigen. Sicher ist aber, dass mögliche Rückschritte in der Arbeitnehmerfreizügigkeit die Arbeit deutscher Unternehmen beeinflussen – einige sollten sich bereits jetzt auf die neue rechtliche Situation vorbereiten“, so Dr. Udo Bohdal-Spiegelhoff, Partner und Leiter Human Capital Advisory bei Deloitte.

Insbesondere für Unternehmen, die in Großbritannien verhältnismäßig viele Mitarbeiter aus der EU ohne britischen Pass haben, stellt sich die Frage, ob diese Mitarbeiter unter Geltung der allgemeinen Aufenthaltsgesetze die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel erfüllen. Das gleiche gilt für Unternehmen, die britische Staatsbürger in Deutschland beschäftigen. „Diese Unternehmen sollten sich rechtzeitig einen Überblick über die Nationalität und den Aufenthaltsstatus ihrer Mitarbeiter zu verschaffen“, rät Dr. Axel Boysen, Partner bei Fragomen Global LLP, im Interview mit der Haufe Online-Redaktion.

Brexit-Folgen: Auslandsentsendungen nach UK werden komplizierter

Arbeit durch den Brexit kommt auch beim Thema Auslandsentsendungen auf die Personalabteilungen zu: „Die Entsendepraxis nach Großbritannien wird deutlich komplizierter“, prognostiziert Auslandsentsendungsexperte Omer Dotou vom BDAE. "Künftig wird Großbritannien bei der Gestaltung einer Entsendungen quasi wie ein Drittstaat betrachtet werden, also praktisch wie China oder Indien. HRler müssen sich dann in ein komplett neues Recht einarbeiten." Lesen Sie hier, was Omer Dotou Unternehmen als Sofortmaßnahmen zur Vorbereitung auf den Brexit empfiehlt.

Schlagworte zum Thema:  Brexit, Auslandsentsendung