Auch die Betriebsrente wird digitalisiert
Haufe Online-Redaktion: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist seit Januar 2018 in Kraft. Was erwartet uns nun?
Martin Bockelmann: Für Arbeitgeber, die sich aktiv an der Altersvorsorge ihrer Beschäftigten beteiligen wollen, sind die neuen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen sehr attraktiv. Besonders das Sozialpartnermodell macht über Opt-out den Weg frei, das Versorgungsniveau der Beschäftigten zu erhöhen. Ich bin davon überzeugt, dass sich die Einbindung der Tarifvertragsparteien positiv auf die Akzeptanz der Betriebsrente auswirkt. Es wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung noch festerer Bestandteil von Tarifvertragsabschlüssen werden und das wird mittel-und langfristig das Versorgungsniveau der Beschäftigten hoffentlich deutlich steigern.
Haufe Online-Redaktion: Der Gesetzgeber hat den ersten Schritt getan. Was muss vom Markt folgen?
Bockelmann: Entscheidend wird die Kommunikation und Vernetzung sein. Beschäftigte erwarten klare Antworten auf ihre Fragen. Sie wollen kompetente Entscheider über ihre eigene Versorgungssituation werden. Digitalisierung schafft hierbei neue Möglichkeiten: In einem persönlichen Arbeitnehmerzugang sieht der Beschäftigte seine individuelle Versorgungssituation, seine etwaige Rentenlücke und erfährt, welche konkreten Versorgungsmöglichkeiten ihm sein Arbeitgeber bietet. Er berechnet außerdem selbst und sieht automatisch, wie sich verschiedene Maßnahmen auf seine Rentensituation auswirken.
Was die Digitalisierung leisten kann und muss, ist, zusätzliche Altersversorgungsmöglichkeiten mehr Beschäftigten zugänglich zu machen. Zusammenhänge und gesetzliche Regelungen müssen dabei transparent und verständlich aufbereitet werden.
@MBockelmann im Interview zu #bAV4.0: Die Digitalisierung der #bAV kann und muss es leisten, zusätzliche Altersversorgungsmöglichkeiten mehr Beschäftigten zugänglich machen.
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bAV 4.0: Digitalisierungsbedarf beim Arbeitgeberzuschuss nach dem BRSG
Haufe Online-Redaktion: Die bAV-Welt wird durch die neuen Möglichkeiten einer Tarifrente nun noch komplexer – was bedeutet das für Arbeitgeber?
Bockelmann: Künftig müssen vermehrt beide Welten abgebildet und administriert werden. Geschieht dies digital und innerhalb einer übergreifenden Lösung, ist das effizient, da alle Versorgungen und dazugehörige Regelungen – ob alte oder neue Welt – in einem Tool hinterlegt sind. Der Arbeitgeber wird Schritt für Schritt durch feste Prozesse geführt, was die Bearbeitung nicht nur einfach, sondern auch weniger fehleranfällig macht.
Der hohe Digitalisierungsbedarf zeigt sich beispielsweise beim verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss für Neuverträge ab Januar 2019: Für Beschäftigte schafft er einen Anreiz, bedeutet für den Arbeitgeber aber auch einen hohen Änderungs- und Pflegeaufwand. Hinzu kommt, dass künftig die Regelung auch auf Altverträge angewendet wird. Manuell – Hunderte oder Tausende – Verträge auf die neue Zuschussregelung umzustellen, wäre ein immenser Aufwand- und Kostenfaktor.
Haufe Online-Redaktion: bAV in drei Jahren – wie sieht das aus?
Bockelmann: Alle Beteiligten sind digital vernetzt: Kommunikation und Administration laufen standardisiert via Schnittstelle zwischen den Beteiligten. Das Thema Altersvorsorge ist bei den Beschäftigten angekommen: Mit dem Blick aufs Smartphone kennt jeder Bürger seinen persönlichen Rentenstand in Summe – gesetzlich, privat und betrieblich. Neuerungen werden verständlich und unmittelbar kommuniziert, Anpassungen sind bequem über den Rechner oder mobil möglich.
Haufe Online-Redaktion: In einem Satz..?
Bockelmann: Altersvorsorge ist in drei Jahren für alle zugänglich.
@MBockelmann im Interview: #bAV 4.0 heißt, dass betriebliche Altersvorsorge in drei Jahren für alle zugänglich ist.
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Das Interview führte Katharina Schmitt, Redaktion Personalmagazin.
Weitere Informationen:
Den aktuellen rechtlichen Stand zum BRSG und die Auswirkungen auf Unternehmen finden Sie in der News "Betriebsrentenstärkungsgesetz: Sozialpartnermodell bringt bAV ohne Garantien"
Mehr zur digitalen bAV-Verwaltung lesen Sie im Schwerpunktthema „bAV 4.0: Hoffnung und Realität“ im neuen bAV Spezial in Personalmagazin 3/2018.
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