Ausbildung: Spätstarter-Programm für ältere Azubis verlängert

Junge Heranwachsende zwischen 25 und 35 Jahren sollen auch künftig mit Unterstützung von Arbeitsagenturen und Jobcentern noch eine Lehre starten können. Ein entsprechendes Förderprogramm von Bundesagentur und Bundesarbeitsministerium wird nun um vier Jahre verlängert.

Mit rund 100.000 Eintritten in Fördermaßnahmen innerhalb von drei Jahren kann das Programm „Ausbildung wird was - Spätstarter gesucht“ eine positive Bilanz ziehen. Die gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Verwaltungsrates der BA wird deshalb unter neuem Namen und mit erweiterten Fördermöglichkeiten fortgesetzt.

Zweite Chance für junge Erwachsene ohne Berufsabschluss

Im Programm „Spätstarter gesucht“ wurden junge Menschen zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsausbildung angesprochen. Ziel war und ist es, sie für den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses zu gewinnen. Junge Erwachsene ohne berufliche Ausbildung bleiben auch weiterhin im Fokus der Unterstützung von Jobcentern und Arbeitsagenturen. Ihnen wollen wir helfen, sich durch Weiterbildung eine bessere Voraussetzung für ihr weiteres Erwerbsleben zu erarbeiten. Durch die Digitalisierung und Fachkräfteengpässe ist ein beruflicher Abschluss wichtiger denn je.

Spätstarter werden Zukunftsstarter: Programm unter neuem Namen verlängert

Daher haben sich BMAS und BA mit Vorstand und Verwaltungsrat darauf verständigt, die Anstrengungen des Programms „Spätstarter“ im Bereich der Aus- und Weiterbildung junger Erwachsener mit verstärktem Engagement und unter dem neuen Namen „Zukunftsstarter“ fortzusetzen. Ziel der Initiative ist, bis Ende 2020 120.000 junge Teilnehmerinnen und Teilnehmer für eine Aus- und Weiterbildung mit dem Ziel eines Berufsabschlusses zu gewinnen.

Weiterbildungsoffensive für Geringqualifizierte

Durch die Digitalisierung würden Bildung und lebenslanges Lernen noch mehr zur Voraussetzung, um fit für den Arbeitsmarkt zu sein, so Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles: „Mit der Initiative „Zukunftsstarter“ können wir an unsere erfolgreiche Arbeit anknüpfen und in den nächsten Jahren weitere 120.000 geringqualifizierte junge Menschen unterstützen, um eine berufliche Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Auf dem Weg dorthin bieten wir bessere und intensivere Unterstützung an. So fördern wir mit dem neuen „Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz“ auch die Grundkompetenzen von Menschen mit geringen Qualifikationen und wir setzen neue Anreize, Qualifizierungen erfolgreich abzuschließen.“ Dies sei ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Weiterbildungsoffensive, so Nahles.

Fachkräfte gewinnen: Von der Bestenauslese zur Geeignetensuche

Peter Clever, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit, erläutert: "Für Betriebe bietet die Zukunftsstarter-Initiative eine gute Gelegenheit, Fachkräfte zu gewinnen.“ Viele Arbeitgeber hätten als Weg zur erfolgreichen Rekrutierung von Fachkräften für sich entdeckt: weg von der Bestenauslese, hin zur Geeignetensuche. Gerade bei diesen jungen Erwachsenen fänden sich Menschen, die ihre neue Chance anpacken und nicht zuletzt aus dieser Motivation und Überzeugung heraus für eine Tätigkeit die Idealbesetzung seien, so Clever.

Geringqualifizierte sind viermal häufiger arbeitslos als beruflich Qualifizierte

Geringqualifizierte sind viermal häufiger arbeitslos sind als beruflich Qualifizierte. Diese Werte sind seit Jahren stabil. „Die Frage der Investition in Bildung wird in den kommenden Jahren deshalb weiterhin ganz oben auf der Agenda stehen“, sagte Detlef Scheele, Vorstand Arbeitsmarkt der BA. Natürlich erfordere es Geduld und Durchhaltevermögen von einem 32-jährigen, wenn er neben einem 16-jährigen auf der Schulbank sitzt und seinen Berufsabschluss nachholt. „Aber es lohnt sich. Vor ihm liegen noch viele Berufsjahre. Erfolgreich werden wir dann sein, wenn alle beteiligten Akteure eng zusammenarbeiten: Bund, Länder, Kommunen, Tarifpartner, Weiterbildungsanbieter und Arbeitgeber.“

Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG)

Zum 1. August trat das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG) in Kraft. Die Weiterentwicklung der Initiative „Spätstarter“ zu „Zukunftsstarter“ unterstützt die Idee des Gesetzes. Neue Fördermöglichkeiten durch das AWStG tragen dazu bei, dass bisherige Hemmnisse, die einer Weiterbildung im Weg standen, abgebaut werden. So sollen etwa Weiterbildungsprämien das Durchhaltevermögen und die Motivation von jungen Erwachsenen steigern, eine längerfristige Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich zu Ende zu bringen. Prämien für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen honorieren Erfolge und fördern Motivation und Durchhaltewillen. Außerdem können durch das AWStG auch Grundkompetenzen von Menschen mit geringen Qualifikationen gefördert werden.

 

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