Arbeitnehmererfindung - warum ein Thema von HR?

Der Begriff "Innovationskraft" wird zunehmend als Indikator zur Bewertung der künftigen Stärke eines Unternehmens herangezogen. HR ist gefordert, optimale Bedingungen für die Innovationsfähigkeit und das Innovationsverhalten des Unternehmens bereit zu stellen.

Nach neuesten Erkenntnissen nehmen in einem Unternehmen neben Anreizen wie Vergütung, Prämien und Anerkennungen insbesondere Führungsstil und interne Kommunikation großen Einfluss auf die Motivation von Mitarbeitern, Innovationen zu schaffen.

Innovationsverhalten als Kriterium im Bewerbungsprozess

Schon bei einer Stellenbesetzung ist hier der Einsatz der Personalabteilung gefragt. Vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Fachkräftemangels, kann schließlich die Frage "Wie gut ist das Innovationsverhalten eines Unternehmens?" ein wesentlicher Aspekt beim Entscheidungsprozess des Wunschbewerbers sein. Eine von der Personalabteilung überzeugend vorgetragene Innovationsstrategie des Unternehmens kann letztlich den Bewerber vom Stellenangebot überzeugen.

Innovationen ernst nehmen

Im betrieblichen Alltag kann die Personalabteilung die Rahmenbedingungen für ein funktionierendes Innovationsverhalten schaffen. Hier ist zunächst ein konsistenter Führungsstil in Bezug auf den positiven Umgang mit Innovationen von Mitarbeitern vorzugeben. Ein nicht ernsthafter Umgang mit sorgsam vorgetragenen innovativen Vorschlägen, kann schnell zu Mutlosigkeit und Demotivation der betroffenen Mitarbeiter führen.

Transparenz und einheitliche Prozessabläufe

Um hier eine belastbare Kommunikationsbasis zu schaffen, sind einheitliche Prozessabläufe zumindest für den Umgang mit Erfindungsmeldungen und Verbesserungsvorschlägen zu definieren. Ein hohes Maß an Transparenz und die Nachvollziehbarkeit dieser Prozessabläufe stärken das Vertrauen der Mitarbeiter in das Innovationsverhalten des Unternehmens. Insbesondere im Innovationsprozess kann es in der betrieblichen Praxis häufig zu Meinungsverschiedenheiten kommen, beispielsweise über die Frage, welcher Mitarbeiter als erster eine bestimmte Idee hatte. Hier wiederum ist die Vermittlungsfähigkeit der Personalabteilung unter Zuhilfenahme der zuständigen Fachabteilung gefordert.

Zusätzliche Maßnahmen wie zum Beispiel ein Zusammentreffen aller Erfinder oder ein Essen ausgewählter Erfinder mit der Geschäftsführung, runden den Maßnahmenkatalog der Personalabteilung ab und bilden einen weiteren Anreiz für die Innovationsmotivation der Mitarbeiter. Diese Maßnahmen müssen natürlich auf die Mitarbeiterzahl eines Unternehmens abgestimmt sein. 


Autor:

Hans ter Smitten ist Patentanwalt bei terpatent (Kanzlei Patentanwälte ter Smitten Eberlein Rütten Partnerschaftsgesellschaft) in Düsseldorf. 

Veranstaltungshinweis
Mehr Information zum Thema bekommen Sie auf dem 8. Entgeltforum der Profibu GmbH am 25. Juni im Kölner E-Werk. Der Vortrag von Patentanwalt Hans ter Smitten "Arbeitnehmererfindung und Betriebliches Vorschlagswesen" wird ergänzt durch den Best-Practice-Beitrag zu Innovationsmanagement in der betrieblichen Praxis von Dr. Martin Neumann (Pierburg GmbH).

Schlagworte zum Thema:  Vergütung, Innovationsmanagement