Pensionskassen[1] sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen mit Sitz oder Geschäftsleitung im In- oder Ausland, die für einen einzelnen Betrieb, einen Konzern oder auch überbetrieblich für eine Gruppe von Betrieben errichtet werden. Pensionskassen unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und werden i. d. R. in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) geführt. Zu den Pensionskassen gehören auch die Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes.[2]

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