Umlageverfahren: Einheitlicher Umlagesatz wird erneut verschoben

Der Plan, die vielen unterschiedlichen Erstattungstarife und Umlagesätze der Krankenkassen bundesweit zu vereinheitlichen, wird vorerst nicht umgesetzt. Die aufwändige Stammdatenpflege der Krankenkassendaten bleibt den Arbeitgebern erhalten.

Und wieder wird ein Reformvorhaben ausgebremst. Seit Jahren wurden mehrere Versuche unternommen, die Umlagekasse für Arbeitgeber zu vereinheitlichen. Das scheint auch notwendig, da es bei gut 150 Krankenkassen eine Vielzahl unterschiedlicher Tarife und Umlagesätze gibt. Was besonders zum Jahreswechsel einigen Arbeitsaufwand verursacht. Denn die unterschiedlichen Varianten müssen in den Stammdaten der Entgeltabrechnung stets aktuell eingepflegt sein. Es geht schließlich um Geld.

Die Vielfalt der Umlagekassen

Arbeitgeber zahlen zur U1 (Aufwendungen aus Anlass der Entgeltfortzahlung bei Krankheit) die verschiedensten Umlagesätze. Zwischen 40 % und 80 % des fortgezahlten Entgelts können Arbeitgeber – je nach Angebot der Krankenkasse - als Erstattungssatz wählen. Je geringer der gewünschte Erstattungssatz, je geringer auch der Umlagebeitrag.

Zum U2-Verfahren (Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft und Beschäftigungsverboten) gibt es zwar nur einen einheitlichen Erstattungssatz von 100 %. Doch die anfallenden Umlagebeträge setzt auch hier jede Kasse für sich fest.

Alle Versuche sind bislang gescheitert

In schöner Regelmäßigkeit scheiterten jedoch alle Reformversuche, diesen bürokratischen Aufwand zu vereinfachen. Zuletzt sollte die Reform der Umlagen mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz kommen. Angedacht war eine zentrale Ausgleichskasse, die ihre Tätigkeit am 1.1.2013 aufnehmen sollte. Neben dem zentralen Einzug sollten bundeseinheitliche Umlagesätze eingeführt werden. Doch kurz vor Verabschiedung des Gesetzes noch im Jahr 2011 wurde diese Passage wieder aus dem Gesetzentwurf entfernt – offenbar unter dem Eindruck des ELENA-Datendesasters.

Verzögerung um Jahre

Die neueste Entwicklung lässt nun  eine Verzögerung um Jahre erwarten. Denn der Plan einer einheitlichen Umlagekasse ist unter anderem wegen des laufenden Projektes OMS (Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung) „zurückgestellt worden“, so ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Anfrage.

Mit dem Projekt OMS werden konkret umsetzbare Vorschläge für eine Verbesserung der meistverwendeten und aufwändigsten Meldeverfahren u.a. im Bereich der deutschen Sozialversicherung erarbeitet. Nach dem vorgelegten Projektplan ist vorgesehen, im Dezember 2013 die Projektergebnisse zu präsentieren.

OMS-Ergebnisse müssen abgewartet werden

Eines der Themen, mit denen sich das Projekt beschäftigt, ist die Vereinheitlichung der Umlagekassen. Dieser Vorschlag wird als Verbesserungsvorschlag geprüft. Das bedeutet: Erst nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie kann über mögliche weitere Schritte entschieden werden.

Es wird also Zeit vergehen bis zur Entscheidung, und dann nochmal weitere, bis zu einer möglichen Einführung. Bleibt zu hoffen, dass sich die lange Wartezeit am Ende lohnt.

Schlagworte zum Thema:  Umlageverfahren, Entgeltfortzahlung, Projekt OMS