Besteuerungsrecht bei Abfindungen
Zu den lohnsteuerpflichtigen Einnahmen gehören auch die aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlten Abfindungen. Nach der Mehrzahl der Doppelbesteuerungsabkommen sind die Abfindungen im Wohnsitzstaat des (ehemaligen) Mitarbeiters zu besteuern.
Gestaltungsmöglichkeiten zum Besteuerungsrecht bei Abfindungen
Maßgebend ist dabei der Wohnsitz im Zeitpunkt der Auszahlung der Abfindung. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist es möglich, die Fälligkeit der Abfindung hinauszuschieben. Arbeitgeber und Mitarbeiter können also durch die Bestimmung des Zahlungszeitpunkts und einen etwaigen Wohnsitzwechsel beeinflussen, welcher Staat für die Abfindung das Besteuerungsrecht haben soll.
Konsultationsvereinbarung: Abfindungen doch im Tätigkeitsstaat besteuern?
Neben den Doppelbesteuerungsabkommen hat Deutschland jedoch in der Vergangenheit mit Belgien, Großbritannien, Luxemburg, Österreich, den Niederlanden und der Schweiz sogenannte Konsultationsvereinbarungen getroffen, wonach für Abfindungszahlungen der ehemalige Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht haben soll.
Hierzu hat der BFH bereits im letzten Jahr entschieden, dass diese Konsultationsvereinbarungen für die Gerichte nicht bindend und allein die Regelungen im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen maßgebend seien (BFH-Urteil vom 10.06.2015; BStBl 2016 II S. 326).
Verwaltung folgt Rechtsprechung: Besteuerung im Wohnsitzstaat
Die Finanzverwaltung wendet nunmehr diese Rechtsprechung an - und zwar auf sämtliche vorgenannte Konsultationsvereinbarungen. Das bedeutet: Es bleibt dabei, dass der Wohnsitzstaat des Mitarbeiters im Zeitpunkt der Zahlung der Abfindung das Besteuerungsrecht hat. Die Neuerung gilt allerdings vorbehaltlich besonderer Regelungen im Doppelbesteuerungsabkommen selbst (zum Beispiel im Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich und im Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein).
Hinweis: BMF-Schreiben vom 31.3.2016, IV B 2 - S 1304/09/10004
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
1.9261
-
Elektrofahrzeuge: Aufladen im Betrieb und zuhause
1.69344
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
1.391
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
1.344
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2026 und mehr
1.218
-
Verpflichtung zur Führung elektronischer Entgeltunterlagen
1.017
-
Was passiert bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze?
1.0031
-
Aktuelle Rechtslage bei Sachbezügen und Gutscheinen
93414
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
909
-
Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber
90415
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
17.09.20261
-
Überstunden richtig abrechnen
15.09.2026
-
Was Deutschlands größte Payroll-Studie über die Lohnabrechnung verrät
14.09.2026
-
Auswirkung der Urlaubsabgeltung bei Minijobs
09.09.2026
-
Kleine Steuerreform mit zahlreichen lohnsteuerlichen Auswirkungen
08.09.2026
-
Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigungen für 2026 und 2027
03.09.2026
-
Abhängige Beschäftigung von Gesellschafter-Geschäftsführer bei Stichentscheidsklausel
01.09.2026
-
Geplante lohnsteuerliche Änderungen laut Jahressteuergesetz 2026
24.08.2026
-
Entgeltfortzahlung: Vorerkrankungen richtig anrechnen
20.08.202610
-
So bleibt der Kindergartenzuschuss steuerfrei
17.08.202610