Darf ein Dienstleister diskriminierende Kundenwünsche berücksichtigen?
Haufe Online-Redaktion: Inwieweit kann das Aussehen einer Person entscheidend oder ein Grund für den Zuschlag auf einer Stelle sein?
Dr. Marc Spielberger: Entscheidend ist, ob der Anknüpfungspunkt für eine unterschiedliche Behandlung mit einem der in § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmale verknüpft ist, also Rasse, ethnischen Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität. So könnte grundsätzlich danach ausgesucht werden, ob eine Person (vermeintlich) "schön aussieht" oder nicht, sofern das nicht beispielsweise mit dem Alter verknüpft wird. Hier geht es aber um eine Anknüpfung an die ethnische Herkunft. Ausländische Sänger sollen wegen dieser Eigenschaft nicht beschäftigt werden. Das stellt eine unmittelbare Benachteiligung im Sinne des AGG dar. Die Frage ist, ob sich das im Einzelfall rechtfertigen lässt.
Haufe Online-Redaktion: Was käme als Rechtfertigung in Betracht?
Dr. Marc Spielberger: Eine unterschiedliche Behandlung von Personen verschiedener Herkunft könnte zulässig sein, wenn wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung diese Differenzierung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist. Musterbeispiel hierfür ist es, wenn bestimmte Produkte nur von Personen bestimmter Altersgruppen glaubhaft repräsentiert werden können (Jugendmode nur durch Jugendliche). Der Anwendungsbereich für Ausnahmen ist aber bei der unterschiedlichen Behandlung von Aus- und Inländern sehr eng. Denkbar ist, dass z.B. die Rolle des "Othello" einem Menschen mit dunkler Hautfarbe vorbehalten wird. Wenn ein bayerisches Volksschauspiel aufgeführt wird, kann es das künstlerische Konzept erfordern, dass die Schauspieler Bayerisch sprechen und auch landestypisch aussehen sollen. Bei Opernsänger dürfte das aber wieder anders sein. Hier steht die Gesangsleistung im Vordergrund und die hat mit der Herkunft nichts tun.
Haufe Online-Redaktion: Kann ein vorhandener oder vermuteter wirtschaftlicher Verlust dazu führen, Bewerber bestimmter Herkunft nicht einzustellen?
Dr. Marc Spielberger: Das wird man verneinen müssen. Präferenzen und diskriminierende Kundenwünsche kommen grundsätzlich keine Rechtfertigungswirkung zu. Andernfalls ließe sich durch solche diskriminierenden Wünsche der Schutz des AGG aushebeln. Wer so argumentiert, macht sich schadensersatz- und entschädigungspflichtig. In der Praxis würde ohnehin ein Arbeitgeber so nicht argumentieren. Unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des BAG muss der Arbeitgeber seine Auswahlentscheidung nicht begründen. Selbst wenn also nicht diskriminierungsfrei entschieden werden würde, käme das bei einem konsequenten Schweigen des Arbeitgebers, ohne weitere handfeste Indizien, praktisch kaum heraus.
Das Interview führte Renate Fischer, Ass. jur.
Autor: Dr. Marc Spielberger, Partner der Kanzlei BEITEN BURKHARDT in München, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
1.975
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.67616
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.357
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
1.1986
-
Wann Arbeitnehmende Anspruch auf Teilzeit haben
9671
-
Was bei Nebentätigkeiten arbeitsrechtlich erlaubt ist
912
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
876
-
Was Arbeitgeber bei Bewerbungen von Schwerbehinderten beachten müssen
8732
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
852
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
7932
-
Was bei der Befristung von Arbeitsverträgen gilt
10.07.20262
-
Fehler bei der Massenentlassungsanzeige bleiben ohne Folgen
08.07.2026
-
Arbeitsrechtliche Reformpläne sind nicht der große Wurf
07.07.2026
-
Sozialversicherung: Kurzfristige Beschäftigung ist attraktiv für Arbeitgeber und Ferienjobber
03.07.2026
-
Lohnsteuer: Ferienjobs für Schüler und Studenten bleiben meist von der Steuer verschont
03.07.2026
-
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Ferienjobbern
03.07.2026
-
Entschädigungsanspruch bei unzulässiger Benachteiligung
02.07.2026
-
Keine Entschädigung für AGG-Hopper
01.07.2026
-
Kündigungsschutz vor Beginn jedes Elternzeitabschnitts
29.06.2026
-
Was Arbeitgeber zum Aussehen am Arbeitsplatz vorgeben dürfen
26.06.2026