Urteil: Abmahnungen nach spontanem Streik sind rechtens

Mercedes-Mitarbeiter, die während einer Nachtschicht ohne Aufruf der Gewerkschaft gestreikt hatten, wurden von der Werksleitung abgemahnt. Diese Abmahnungen sind rechtens, wie das Arbeitsgericht Bremen nun entschieden hat. Die Kläger wollen in Berufung gehen.

Im Dezember 2014 hatten 1.200 Mercedes-Mitarbeiter im Bremer Werk während der Nachtschicht ihre Arbeit niedergelegt, um gegen die Auslagerung von Arbeitsplätzen in der Logistik zu protestieren. Die Werksleitung verschickte daraufhin mehr als 760 Abmahnungen.

Daimler: Streik war illegal

Nach Ansicht von Daimler war der Streik illegal. „Die Gewerkschaft hat im vorliegenden Fall ausdrücklich erklärt, dass sie das nicht mitträgt“, sagte Daimler-Anwalt Ulrich Baeck. Nach deutschem Streikrecht dürfen nur Gewerkschaften zu Arbeitsniederlegungen aufrufen und die Streiks müssen auf Tarifverhandlungen bezogen sein.

Arbeitsgericht Bremen: Abmahnungen sind rechtens

Das Arbeitsgericht Bremen entschied nun, dass die Abmahnungen gegen die Mercedes-Mitarbeiter rechtens sind. Der Arbeitgeber müsse die Abmahnungen nicht aus den Personalakten entfernen, sagte die Vorsitzende Richterin Paola Bosch. 30 Beschäftigte hatten gegen den Autobauer Daimler geklagt. Ihre Anwälte wollen nun in Berufung gehen.

Demokratisches Streikrecht gefordert

Den Klägern ging es nicht um die Rücknahme der Abmahnungen, sondern vor allem um die Frage, welche Grundrechte Arbeitnehmer haben. „Wir wollen ein demokratisches Streikrecht“, sagt Anwältin Gabriele Heinecke. Jeder Arbeitnehmer habe das Recht, sich gegen unternehmerische Entscheidungen zu wehren und sich dazu mit anderen zusammenzuschließen. Dabei beziehen sich die Kläger-Anwälte unter anderem auf die Europäische Sozialcharta.

Kläger wollen in Berufung gehen

Das Arbeitsgericht sah die Voraussetzungen für die Sozialcharta jedoch nicht vorliegen, wonach sich Beschäftigte bei Interessenskonflikten zusammenschließen dürfen, um Verhandlungen zu erreichen. Die Kläger hoffen jetzt auf das Landesarbeitsgericht. Notfalls wollen sie bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen.

dpa
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