Trump-Flüchtlinge: Beschäftigung von US-Amerikanern in Deutschland
Grundsätzlich gilt, dass ausländische Mitarbeiter und eben auch US-Amerikaner eine Aufenthalts- und eine Arbeitsgenehmigung besitzen müssen, wenn sie für ein deutsches Unternehmen arbeiten wollen. Beide müssen bereits am ersten Arbeitstag vorliegen.
US-Amerikaner: privilegierte Staaten im Sinne der Beschäftigungsverordnung
Da US-Amerikaner nach § 26 BeschV (Verordnung über die Beschäftigung von Ausländern) und Artikel 1 Absatz 2 der EU Visumsverordnung zu Bürgern der so genannten privilegierten Staaten gehören, gestaltet sich die Jobsuche und auch die Erlangung eines Aufenthaltstitels hierzulande relativ einfach, erklärt Anne-Katrin Schulz, Leiterin Unternehmenskommunikation und Marketing der BDAE Holding GmbH. So dürfen diese beispielsweise für Vorstellungsgespräche visumfrei für drei Monate einreisen.
Frühzeitig Arbeitserlaubnis für US-Amerikaner in Deutschland beantragen
Das bedeutet, dass sich Personalverantwortliche nicht um eine Einreiseerlaubnis kümmern müssen. Sie sollten aber, rät der BDAE, frühzeitig eine Arbeitserlaubnis für den amerikanischen Mitarbeiter beantragen. Probleme bei der Ausstellung einer Arbeitserlaubnis für einen US-Bürger in Deutschland sind nach Erfahrung des Entsendungsexperten eher unwahrscheinlich.
Schulz: "Da der Genehmigungsprozess sich erfahrungsgemäß mehrere Monate hinziehen kann, empfehlen wir Unternehmen, bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit eine so genannte Vorabzustimmung zu beantragen, in der die ZAV bestätigt, dass der Arbeitnehmer für die Stelle qualifiziert ist." Das biete sowohl dem amerikanischen Arbeitnehmer als auch dem Unternehmen Sicherheit.
Personaler sollten auch sicherstellen, dass die später ausgestellte Arbeitsgenehmigung gültig ist. Falls es notwendig sein sollte, gilt es, rechtzeitig ein Verlängerungsverfahren zu eröffnen.
Ebenso wichtig ist es, bei jeder Änderung in Bezug auf den ausländischen Mitarbeiter die Behörden zu informieren – sei es, dass sich die Position ändert oder dass der Mitarbeiter von einer Gesellschaft in eine andere versetzt wird.
Handlungsablauf: Einstellung amerikanischer Mitarbeiter
Der Aufenthaltstitel muss vom Unternehmen bereits vor der Einreise in Form eines so genannten Sichtvermerks - ein Aufkleber im Pass des US-amerikanischen Mitarbeiters - bei der vom Auswärtigen Amt ermächtigten Auslandsvertretung beantragt werden. Dies gilt auch für Ehepartner und Angehörige, die mit einreisen wollen.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erteilt die deutsche Ausländerbehörde. Zuständig ist stets die Behörde des Wohnortes des ausländischen Mitarbeiters.
Welche Dokumente werden benötigt?
Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis benötigt die Ausländerbehörde vom Mitarbeiter folgende Dokumente:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Zwei biometrische Passfotos
- Die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde (wenn Ehepartner mitreist)
- Einen Nachweis über eine Krankenversicherung
- Eine Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts
- Den Mietvertrag, falls nötig
- Einen Nachweis über das Anstellungsverhältnis oder das Arbeitsangebot (letzteres in der Regel ein Brief des künftigen Arbeitgebers)
- Lebenslauf
- Bei einer nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach § 18 AufenthG - beispielsweise Geschäftsführer und leitende Angestellte - ein "Gesundheitszeugnis", das von jedem deutschen Arzt oder Gesundheitsamt ausgestellt werden kann
- Ein Führungszeugnis, das bei der Botschaft oder dem zuständigen Konsulat beantragt werden kann
Hinweis: Bei der Vorlage von ausländischen Krankenversicherungen oder Reisekrankenversicherungen muss das Vorliegen eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes im Einzelfall geprüft werden.
Rentenanwartschaftszeiten können angerecht werden
Wird der Mitarbeiter im deutschen Unternehmen eingestellt, so ist er automatisch in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Dank eines Sozialversicherungsabkommens mit den USA können sich US-Amerikaner bei einer etwaigen Rückkehr in ihr Heimatland ihre in Deutschland erworbenen Rentenanwartschaftszeiten anrechnen lassen.
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