Anderthalb Jahre Mindestlohn: viel Lärm, wenig Auswirkungen
Der Mindestlohn hat nach Erkenntnissen von Arbeitsmarktforschern in Deutschland nicht zur befürchteten Entlassungswelle geführt. Vielmehr hätten betroffene Firmen darauf mit Preiserhöhungen reagiert, geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Aber auch dazu hätten sich lediglich 18 Prozent der vom Mindestlohn tangierten Betriebe entschlossen.
Allerdings seien einige Chefs (18 Prozent) dazu übergegangen, die Arbeitszeit der betroffenen Beschäftigten zu verkürzen und bestimmte Arbeiten in geringerer Zeit erledigen zu lassen, berichtet das IAB.
Jeder fünfte Betrieb vom Mindestlohn betroffen
Seit Anfang 2015 gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Zuvor hatte nach einer älteren IAB-Studie etwa jeder zehnte deutsche Betrieb mindestens einem Beschäftigten weniger gezahlt. Dies war vor allem in der Gastronomie, dem Einzelhandel sowie in der Land- und Forstwirtschaft der Fall. Das Münchner Ifo-Institut sah damals wegen des höheren Mindestlohns mehrere hunderttausend Stellen gefährdet.
Nun befragte das IAB rund 16 000 Betriebe. Von ihnen gaben rund 20 Prozent an, direkt oder indirekt vom Mindestlohn betroffen zu ein. Die Studie ist nach Angaben des IAB repräsentativ für Unternehmen in Deutschland.
Kaum Zurückhaltung bei der Einstellung neuer Mitarbeiter
Die Forscher haben sich vor allem die Antworten betroffener Betriebe angeschaut. 10,4 Prozent von ihnen gaben demnach an, bei der Einstellung neuer Mitarbeiter zurückhaltender gewesen zu sein als vor der Einführung des Mindestlohns; manche Stellen blieben unbesetzt.
Das IAB schätzt, dass deswegen etwa 60.000 Stellen nicht geschaffen wurden, die es ohne die Mindestlohnregelung heute gäbe. Dies zeige, dass der "negative Beschäftigungseffekt" wegen des Mindestlohns verhältnismäßig gering sei, urteilen die Wissenschaftler.
Zum Mittel der Entlassung haben laut Studie noch weniger betroffene Betriebe gegriffen – nämlich 4,7 Prozent. Weitere 2,4 Prozent hatten zum Befragungszeitpunkt beabsichtigt, sich von Mitarbeitern zu trennen. Zwar sei schon kurz nach dem Start der Mindestlohnregelung die Zahl der Minijobs um rund 90.000 gesunken; rund die Hälfte der Stellen sei aber in sozialversicherungspflichtige Stellen umgewandelt worden. 10 Prozent der früheren Minijobber meldeten sich arbeitslos.
Auch IAB-Fazit Anfang 2016 zeigte kaum MiLog-Auswirkungen
Bereits Anfang des Jahres hatten die IAB-Forscher ein Fazit zum einjährigen Geburtstag des Mindestlohngesetzes (MiLog) gezogen. Auch damals fiel ihr Urteil milde aus: Zwar waren nach den Erkenntnissen der Arbeitsmarktforscher von der Einführung des Mindestlohns im Januar 2015 bis zum Jahresbeginn 2016 mehr als 40.000 Billigjobs dauerhaft weggefallen. Allerdings waren rund 50.000 in reguläre Arbeitsplätze umgewandelt worden.
Allerdings schränkten die Forscher damals ein, dass sie noch nicht prognostizieren könnten, wie die mittel- und langfristigen Effekte des Mindestlohns auf dem Arbeitsmarkt aussehen. Die nun vorliegende Untersuchung stützt jedenfalls die Erkenntnisse des Fazits nach einem Jahr Mindestlohn – nämlich, dass die Auswirkungen weit weniger gravierend ausfallen als manche Konjunkturforscher befürchtet hatten.
"Das Gesetz bleibt unangetastet", Personalmagazin 01/2016 ( hier können Sie die Ausgabe als App downloaden)
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