Einstweilige Verfügung: LAG: Piloten-Streik rechtswidrig

Nachdem das Arbeitsgericht nichts gegen einen Piloten-Streik einzuwenden hatte, hat nun das Hessische Landesarbeitsgericht den Streik der Lufthansa-Piloten gestoppt. Die Richter haben dem Antrag auf einstweilige Verfügung der Airline entsprochen – auch wenn der Streik bereits angelaufen war.

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat die Lufthansa-Piloten zum Abbruch ihres Streiks gezwungen. Einem Antrag der Airline auf eine einstweilige Verfügung gegen die streikende Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) wurde stattgegeben, nachdem das Arbeitsgericht in Frankfurt in erster Instanz ein Aussetzen des Streiks noch abgelehnt hatte. Weil am zweiten Tag der inzwischen 13. Streikrunde bei der Lufthansa jedoch schon morgens und mittags zahlreiche Verbindungen ausgefallen waren, mussten viele Kunden nach wie vor mit Einschränkungen kämpfen.

Auch Mitsprache bei Konzernentscheidung als Streikziel?

Die zuständige Kammer des Landesarbeitsgerichts in Hessen sei in dem von Lufthansa angestrengten Berufungsverfahren in diesem Einzelfall der Auffassung, dass es der Gewerkschaft auch darum gehe, beim Low-Cost-Konzept des Konzerns mehr Mitsprache zu bekommen, erklärte der Vorsitzende Richter. Damit sei der Streik rechtswidrig.

Auch das Landesarbeitsgericht Köln wollte über eine gleich gelagerte Berufung der Lufthansa-Tochter Germanwings verhandeln. Der Antrag wurde dort aber zurückgezogen, nachdem die Entscheidung aus Frankfurt bekanntgeworden war.

Der bereits seit Dienstagmorgen laufende Ausstand der Lufthansa-Piloten, der bis zur Nacht zum Donnerstag anhalten sollte, dürfte kurzfristig zwar kaum noch zu stoppen sein. Die VC hatte allerdings auch schon mit wöchentlichen Streiks bis Weihnachten gedroht, die Lufthansa verhindern wollte.

Einstweilige Verfügung: Vorwürfe in der Verhandlung

Das Unternehmen hatte der Gewerkschaft in der Frankfurter Berufungsverhandlung vorgeworfen, einen "Mogel-Streik" zu führen. Cockpit kritisiert den von Konzernchef Carsten Spohr geplanten Umbau mit einer externen Billigtochter namens Eurowings heftig. Piloten-Arbeitsplätze mit Billiglöhnen würden ins europäische Ausland exportiert und so dem deutschen Tarifrecht entzogen, lauten unter anderem die Vorwürfe.

Vor der gerichtlichen Entscheidung hatte der Arbeitskampf einen neuen Höhepunkt erreicht. Nach dem Beginn bei den Fern- und Frachtflügen waren wegen der Streikverlagerung auf die Kurz- und Mittelstrecke für Mittwoch rund 1.000 Lufthansa-Flüge abgesagt worden – etwa zwei Drittel aller Verbindungen.

Untergräbt Streik die Akzeptanz der Tarifautonomie?

Die Gewerkschaft forderte die Lufthansa auf, sich nicht hinter juristischen Positionen zu verstecken. "Der Konzernvorstand muss endlich erkennen, dass ein Dienstleistungsunternehmen nicht gegen das eigene Personal geführt werden kann", sagte VC-Sprecher Markus Wahl. Man sei bereit, zukunftsfähige Strukturen mitzugestalten.

Scharfe Kritik an den Piloten kam von den Arbeitgebern. "Der erneute Pilotenstreik bei der Lufthansa untergräbt die Akzeptanz der Tarifautonomie und schädigt die gesamte Volkswirtschaft", sagte Arbeitgeber-Präsident Ingo Kramer der "Passauer Neuen Presse". Die VC habe kein Recht, in unternehmerischen Entscheidungen einzugreifen. Der Vize-Fraktionschef der CDU, Michael Fuchs, verlangte in der "Bild-Zeitung" eine Zwangsschlichtung, um immer wiederkehrende Dauerstreiks zu verhindern.


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dpa
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