Ärger um Kosten des Betriebsratsanwalts
Nach § 40 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) trägt der Arbeitgeber grundsätzlich "die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten". Betrachtet der Arbeitgeber speziell die Ausgaben für den Betriebsratsanwalt, so gilt es grundsätzlich zu unterscheiden, ob die Kosten für den Betriebsratsanwalt zu erstatten sind und wenn ja, in welcher Höhe.
Anwaltskosten: Keine Dauerberatung erforderlich
Nicht ersetzen muss der Arbeitgeber zum Beispiel eine dauerhafte Beratung des Gremiums bei außergerichtlichen Tätigkeiten. "Für den Betriebsrat gibt es – auch nicht aus dem Gedanken der Waffengleichheit – kein Recht auf arbeitsrechtliche Dauerberatung", schreibt denn auch Bernd Weller, Arbeitsrechtler in der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, in der Ausgabe 08/2015 des Personalmagazins (hier können Sie die Ausgabe als App herunterladen). Schließlich bestehe ja nach § 37 Abs.6 und 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) der Anspruch, dass Betriebsratsmitglieder auf Kosten des Arbeitgebers Schulungen besuchen. "Diese sind kein Selbstzweck, sondern sollen das nötige Wissen vermitteln", schreibt der Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Beauftragt der Betriebsrat einen Rechtsanwalt für eine außergerichtliche Tätigkeit, so ist § 80 Abs. 3 BetrVG zu beachten. Danach kann der Betriebsrat "bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist."
Voraussetzungen außergerichtlicher Beratung
Letztlich zählt Weller in seinem Beitrag im Personalmagazin auch die Punkte auf, die das Gremium beachten muss, wenn es einen Rechtsanwalt für eine außergerichtliche anheuert:
- Das Betriebsratsgremium hat zuvor durch Beschluss
- die Zustimmung des Arbeitgebers
- zur Beauftragung eines konkret benannten Rechtsanwalts
- mit der Beantwortung einer konkret benannten Frage
- und zu einem konkret vorgesehenen Honorarvolumen erbeten und
- der Arbeitgeber hat seine Zustimmung erteilt.
Stimmt der Arbeitgeber nicht zu, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, so bleibt dem Betriebsrat nur ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht mit dem Ziel, die Zustimmung des Arbeitgebers durch eine Gerichtsentscheidung durchzusetzen. "Ausschließlich in Fällen der Betriebsänderung in Betrieben mit mehr als 300 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers externe Berater hinzuziehen", skizziert Weller eine Ausnahme des Grundsatzes.
Unmut auch durch Vergaberichtlinien
Unabhängig davon, ob die Kosten des Betriebsratsanwalt und vor allem in welcher Höhe diese vom Arbeitgeber zu tragen sind (dazu Ausführliches im Beitrag des Personalmagazins): Häufig bestimmten auch weiche Faktoren den Streit über das Honorar des Betriebsratsanwalts, schreibt Weller. Schließlich sei der Arbeitgeber oft strengen Vorgaben für die Auftragsvergabe unterworfen. "Die eigenen Anwälte müssen sich also in "beauty contests" und Vergabeverfahren bewähren. Betriebsratsgremien entscheiden hingegen freihändig. Die Unternehmensrichtlinien freilich nicht anwendbar." Alleine deshalb sei die Mandatsvergabe ein "rotes Tuch" für den Arbeitgeber, ergänzt Weller.
Hinweis: Zum Streit und zur Rechtsunsicherheit bei der Höhe des Anwaltshonorars, zur Erstattungsfähigkeit der Kosten im Zusammenhang mit der Einigungsstelle sowie zur Haftung von Betriebsratsmitgliedern, lesen Sie den gesamten Beitrag in der Ausgabe 08/2015 des Personalmagazins, die Sie hier als App herunterladen können.
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
2.8465
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
2.436
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.608
-
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
1.018
-
Mindesttemperatur am Arbeitsplatz: Wie kalt darf es sein?
1.014
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
9662
-
Festgelegte Hin- und Rückfahrten zum Einsatzort sind Arbeitszeit
802
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
705
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
696
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
689
-
Arbeiten ohne Strom: Worauf es arbeitsrechtlich ankommt
12.01.2026
-
Wegen Eis und Schnee zu spät zur Arbeit
09.01.2026
-
Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel für HR
08.01.2026
-
Denn eins ist sicher: Die Rente
07.01.2026
-
Entgeltfortzahlung an Feiertagen: Maßgeblich ist der Arbeitsort
02.01.202614
-
Was tun bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit
23.12.20252
-
Gibt es ein Recht auf Nichterreichbarkeit im Urlaub?
19.12.20254
-
Wie es um die CSRD-Pflicht für Unternehmen steht
18.12.2025
-
Die wichtigsten BAG-Urteile des Jahres 2025
17.12.2025
-
Kündigung wegen Krankschreibung aus dem Internet
15.12.2025
Wed Jul 03 17:43:40 CEST 2024 Wed Jul 03 17:43:40 CEST 2024
Haufe Online Redaktion: Dieser Text wurde redaktionell gelöscht.