Entgeltgruppe 9b ab 1. Januar 2020:
Beschäftigte der Fallgruppen 2 oder 3,
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe 2 oder 3 heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,
deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3, 4 und 5)
Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3 und 11)
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