Entgeltgruppe 9b ab 1. Januar 2020:

  1. Beschäftigte der Fallgruppen 2 oder 3,

    deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe 2 oder 3 heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)

  2. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,

    deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3, 4 und 5)

  3. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3 und 11)

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