Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung vor Dienstantritt - Einseitiger Ausschluß des Kündigungsrechts für Arbeitnehmer ist unzulässig - Verstoß gegen § 622 Abs 5 BGB - Ausfüllung der Regelungslücke nach hypothetischem Parteiwil

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Eine vertragliche Vereinbarung, die einseitig die arbeitnehmerseitige Kündigung vor Dienstantritt ausschließt, verstößt gegen § 622 Abs 5 BGB und ist deshalb unwirksam.

2. Die dadurch entstehende Regelungslücke ist nicht durch die gesetzliche Regelung zu schließen, also Annahme der Kündbarkeit des Arbeitsverhältnisses vor Dienstantritt für beide Vertragsparteien. Vielmehr sind für die Lückenausfüllung der hypothetische Parteiwille und die Interessenlage maßgebend.

3. Bei der Besetzung einer Schlüsselposition mit einer Spitzenkraft durch Abschluß eines Arbeitsvertrags mehrere Monate vor dem vereinbarten Dienstbeginn ist anzunehmen, daß die Parteien den beiderseitigen Ausschluß der ordentlichen Kündigung vor Dienstantritt vereinbart hätten, wenn ihnen die Unzulässigkeit des einseitigen Ausschlusses der arbeitnehmerseitigen Kündigung bekannt gewesen wäre.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt, 2 AZR 304/89.

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 13.06.1990; Aktenzeichen 5 AZR 304/89)

 

Fundstellen

BB 1989, 1343-1344 (L1-3)

DB 1989, 1191-1193 (LT1-3)

ARST 1990, 238 (L1-3)

RzK, I 8a Nr 3 (LT1-3)

LAGE § 622 BGB, Nr 14 (LT1-3)

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