Handelt es sich nicht mehr um ein bloßes Alltagsversehen, so kommt als Verschuldensgrad die mittlere Fahrlässigkeit in Betracht. Zur Abgrenzung der einzelnen Verschuldensgrade werden alle erdenklichen Umstände des Einzelfalls genau betrachtet und bewertet.

 
Praxis-Beispiel
  1. Die Sekretärin stellt die halbvolle Kaffeetasse unmittelbar neben dem Drucker ab, kippt diese aus Unachtsamkeit um und der Kaffee läuft in den Drucker und beschädigt ihn erheblich.
  2. Ein Orchestermusiker lässt ohne ersichtlichen Grund einen wertvollen Violabogen fallen.[1]

Hier dürfte grundsätzlich ein mittlerer Verschuldensgrad anzunehmen sein.

Anders wäre der Fall unter Umständen zu beurteilen, wenn die Verhältnisse für den Musiker im Probenraum besonders beengt oder sonst schwierig gewesen wären oder im Fall der Sekretärin Leistungs- oder Zeitdruck bestanden hätte.

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