11.12.6.1 Frist und Form

Der Antrag muss so früh wie möglich, i. d. R. mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung, beim Arbeitgeber schriftlich eingereicht werden. Beizufügen sind Informationen über den Inhalt und den Zeitraum sowie der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung. Die Teilnahme an der Veranstaltung muss dem Arbeitgeber durch eine vom Maßnahmeträger ausgestellte Bescheinigung nachgewiesen werden.

11.12.6.2 Einschränkungen

Kein Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht gegenüber Arbeitgebern mit weniger als 5 Beschäftigten.

Der Arbeitgeber kann die Freistellung ablehnen, wenn zwingende betriebliche bzw. dienstliche Gründe oder schon genehmigte Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. Seine Ablehnung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unverzüglich, i. d. R. 3 Wochen, aber mindestens 3 Arbeitstage vor Beginn der Bildungsveranstaltung, unter Darlegung der Gründe schriftlich mitzuteilen.

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber ein Ablehnungsrecht, sobald die Gesamtzahl der Arbeitstage, die im laufenden Kalenderjahr für Bildungsfreistellungen in Anspruch genommen worden sind, die Zahl der am 30.4. des laufenden Jahres Beschäftigten erreicht hat.

11.12.6.3 Übertragbarkeit

Ein nicht ausgeschöpfter Anspruch des vorangegangenen Kalenderjahres kann noch im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden.

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