Entscheidungsstichwort (Thema)
Hinreichend genaue Bestimmung der Richtlinie EWGRL 207/76. Verbot der Nachtarbeit für Frauen. Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsausbildung und zum beruflichen Aufstiegn
Leitsatz (amtlich)
Art. 5 EWGRL 207/76 vom 9.2.1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsausbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen ist hinreichend genau, um den Mitgliedstaaten die Verpflichtung – auch wenn sie Ausnahmen zuläßt – aufzuerlegen, nicht das Verbot der Nachtarbeit für Frauen als gesetzlichen Grundsatz aufzustellen, wenn kein Verbot der Nachtarbeit für Männer besteht.
Normenkette
RL 76/207 Art. 5
Beteiligte
Alfred Stoeckel |
Fundstellen
EuGHE I 1991, 4047 |
EuZW 1991, 666 |
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