Kein Gesichtsschleier beim Besuch von Abendgymnasium erlaubt
Die Antragstellerin, eine Muslima, wendete sich in dem Verfahren gegen den Widerruf ihrer Zulassung zum Abendgymnasium. Sie war dort durch Bescheid aus April 2016 aufgenommen worden. Die Aufnahmeentscheidung hat das Abendgymnasium jedoch widerrufen.
Schülerin will gesichtsverhüllenden Schleier tragen
Die Antragstellerin sieht sich als Muslima aus religiösen Gründen verpflichtet, einen Niqap, einen gesichtsverhüllenden Schleier, zu tragen.
Sie erklärte sich zwar bereit, ihre Identität durch Aufhebung der Verschleierung zu Unterrichtsbeginn vor einer weiblichen Beschäftigen der Schule offen zu legen, möchte aber weiterhin verschleiert am Unterricht teilnehmen. Unter diesen Bedingungen sieht sich die Schule nicht in der Lage, die Antragstellerin weiter zu unterrichten.
Schülerin erschien nicht zum Erörterungstermin vor Gericht
Der Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage unter persönlichem Erscheinen der Antragstellerin wurde aufgehoben, nachdem die Antragstellerin erklärt hatte, angesichts des großen Medieninteresses nicht erscheinen zu wollen.
Gleichzeitig und deshalb hat das Gericht den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Damit darf die Antragstellerin auch weiterhin den Niqab beim Besuch des Abendgymnasiums nicht tragen. Über die von ihr vorgelegte eidesstattliche Versicherung hinaus hätte es das Gericht zur Abwägung der von der Antragstellerin geltend gemachten Religionsfreiheit mit dem ebenfalls mit Verfassungsrang ausgestatteten staatlichen Bildungsauftrag zur Entscheidungsfindung für erforderlich gehalten, dass die Antragstellerin die von ihr empfundene Konfliktlage der Kammer gegenüber erläutert; diese Möglichkeit hat sie nicht genutzt.
Der Beschluss (Az. 1 B 81/16) ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen zwei Wochen nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe mit der Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden (Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss v. 22.8.2016, 1 B 81/16).
-
Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
938
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
893
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
842
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
7261
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
6662
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
449
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
359
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
3162
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
280
-
Keine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD bei Renteneintritt
2132
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
10.09.20262
-
Mehr Vollzeitbeschäftigung als Ausweg für Personalmangel im öffentlichen Dienst?
09.09.2026
-
Haftung für diskriminierende Stellenanzeigen auf Jobportalen
27.08.2026
-
Verharmlosung des Holocausts im Dienst führt zur Entlassung aus der Bundeswehr
26.08.2026
-
Arzt mit eingeschränkter Berufsausübungserlaubnis hat Anspruch auf Tarifgehalt
25.08.2026
-
Gewährung der Tauschtage im folgenden Kalenderjahr
13.08.2026
-
Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
13.08.2026
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
13.08.2026
-
Tauschtage für Beschäftigte des Bundes
13.08.2026
-
17,5 Jahre später: Vorbeschäftigung verhindert sachgrundlose Befristung
12.08.2026