EKD beschließt neues kirchliches Arbeitsrecht

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat ein neues Arbeitsrecht für Kirchen- und Diakoniebeschäftigte beschlossen, das Gewerkschaften mehr Mitwirkungsrechte einräumt. Zum Abschluss ihrer Jahrestagung stimmte die EKD-Synode dem neuen Gesetz am Mittwoch in Düsseldorf mit breiter Mehrheit zu.

Im Arbeitsrecht können die 20 evangelischen Landeskirchen künftig wählen, ob auf ihrem Gebiet klassische Tarifverträge ausgehandelt werden oder wie bisher der sogenannte dritte Weg beschritten wird, bei dem spezielle Kommissionen Bezahlung und Arbeitsbedingungen aushandeln. Ein Streikrecht will die Kirche aber auch künftig ausschließen.

Nicht zuletzt deshalb kritisiert die Gewerkschaft Verdi das neue Arbeitsrecht der Kirche als vollkommen unzureichend. «Die Kirchengesetze, die die EKD-Synode beraten hat, erfüllen die Anforderungen der Gewerkschaften nicht», sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. «Angesichts von Zwangsschlichtung und absoluter Friedenspflicht, wie sie von der EKD vorgesehen sind, werden nicht nur das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts deutlich verfehlt.»

Das Gericht hatte den Sonderweg der Kirche beim Arbeitsrecht vor einem Jahr im Grundsatz bestätigt, aber eine bessere Beteiligung der Gewerkschaften angemahnt. «Stattdessen reduziert sich die Rolle der Gewerkschaften nach den Vorstellungen der EKD auf kollektive Bettelei», sagte Bühler. Verdi will das Streikrecht nun mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erstreiten.

Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier sagte hingegen, die neue Regelung gewährleiste einen fairen Interessenausgleich zwischen Dienstherren und Arbeitnehmern. Die evangelische Kirche hat 673 000 Beschäftigte, darunter 449 000 in der Diakonie.

dpa
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