Hoffnung auf Weihnachtsgeld für Beamte
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sprach am Freitag von einem «tollen Weihnachtsgeschenk». DGB-Vize Markus Schlimbach ging davon aus, dass den mehr als 30 000 Beamten im Freistaat das Weihnachtgeld nun rückwirkend zusteht und ihnen auch künftig gezahlt werden muss.
Das sächsische Finanzministerium kündigte eine Auswertung des Urteils an. «Erst im Anschluss daran wird es möglich sein, sich zu den Konsequenzen des Beschlusses inhaltlich zu äußern», sagte Ministeriumssprecher Stephan Gößl der Deutschen Presse-Agentur.
Wenn Länder über die Entlohnung ihrer Beamten entscheiden, müssen sie sich an verfassungsrechtlich vorgegebene Standards halten, hatte das Bundesverfassungsgericht in einer am Freitag veröffentlichten Grundsatzentscheidung deutlich gemacht. So bewerteten die Richter die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 10 in Sachsen (Kriminaloberkommissar) aus dem Jahr 2011 als verfassungswidrig.
Die Karlsruher Richter gaben Sachsen bis zum 1. Juli 2016 Zeit, um verfassungskonforme Regelungen zu treffen. In weiteren Verfahren entschieden die Richter dagegen, dass ähnliche Regelungen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.(2 BvL 19/09, 2 BvL 20/09, 2 BvL 5/13, 2 BvL 20/14)
Bei der Opposition im sächsischen Landtag löste die Entscheidung Genugtuung aus. «Der Beschluss ist eine schallende Ohrfeige für die Personal- und Sparpolitik der sächsischen Staatsregierung», erklärte der Abgeordnete Valentin Lippmann (Grüne). Für die Beamten sei das ein guter Tag: «Sie haben nun schwarz auf weiß, dass die Streichung des Weihnachtsgeldes zu einer verfassungswidrigen, weil zu geringen Besoldung geführt hat.»
«Eine ausreichende Begründung für die ersatzlose Streichung war von Beginn an nicht zu erkennen», erinnerte Sebastian Scheel, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linken, an den Ursprung der Entscheidung. Eine angebliche Haushaltsnotlage sei als Anlass genutzt worden, «um auf dem Rücken der Bediensteten einen Kostenfaktor zu beseitigen». Damit habe der Freistaat gegen seine grundgesetzlich verankerte Alimentationspflicht verstoßen: «Man kann auch von einem finanzpolitischen Willkürakt sprechen.»
Mit ihrer Entscheidung knüpfte das Bundesverfassungsgericht an ein Urteil zur Besoldung vom Richtern und Staatsanwälten aus dem Mai an, in dem es bereits Maßstäbe festgelegt hatte. Unter anderem darf keine zu große Differenz zwischen der Entwicklung des Lohnniveaus in einem Land und den Beamtenbezügen entstehen. Das gilt auch für die Differenz zur Entwicklung der Gehälter im öffentlichen Dienst und zur Inflationsrate.
Auch der dbb (Beamtenbund und Tarifunion) lobte die Entscheidung. «Die Zeiten willkürlicher Besoldungsentscheidungen sind vorbei. Für die Gesetzgeber gelten jetzt klare Maßstäbe», teilte der stellvertretende Bundesvorsitzende Hans-Ulrich Benra mit.
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