Mehr Geld für pensionierte Beamte mit Teilzeitjob in Bremen
Hintergrund sind Urteile von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht. Sie werteten einen Versorgungsabschlag aufgrund von Teilzeit als eine unzulässige Geschlechterdiskriminierung. Anträge muss niemand stellen. Betroffen sind nur Beamte, die vor dem 1. Juli 2008 in Pension gegangen sind, teilte Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) am Dienstag mit.
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