Bezüge der Bundesbeamten werden erhöht
Der Bundestag hat am 27.9.2018 das "Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020" beschlossen. Danach sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund zum 1. März 2018 und zum 1. April 2019 sowie zum 1. März 2020 linear angehoben werden. Laut Gesetzesvorlage werde damit das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 18. April 2018 zeitgleich und systemgerecht übernommen. Die Erhöhung im Jahr 2018 berücksichtige einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten.
Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge in drei Schritten
Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge den Angaben zufolge im Ergebnis zum 1. März 2018 um 2,99 Prozent, zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent und zum 1. März 2020 um 1,06 Prozent. Die Empfänger von Dienstbezügen bis einschließlich Besoldungsgruppe A 6 erhalten laut Vorlage im Jahr 2018 ergänzend eine einmalige Zahlung in Höhe von 250 Euro. Die Anwärterbezüge erhöhen sich laut Vorlage zum 1. März 2018 um 50 Euro und zum 1. März 2019 um weitere 50 Euro.
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