Besoldung begrenzt dienstfähiger Beamter ist verfassungswidrig
Eine Förderschullehrerin in Niedersachsen war in der Besoldungsgruppe A 13 eingruppiert. Im Jahr 2007 wurde ihre zu unterrichtende Wochenstundenzahl entsprechend der festgestellten begrenzten Dienstfähigkeit um 50 % ermäßigt. Ihre Besoldung wurde u. a. nach § 24 NBesG 2014/2015 bemessen. Demnach erhielt sie Bezüge entsprechend denen einer Teilzeitbeschäftigten (50 % der Vollzeitbezüge). Ein Zuschlag wurde ihr verwehrt. Die Lehrerin war der Ansicht, dass ihre Besoldung ab 2007 verfassungswidrig zu niedrig bemessen sei und erhob Klage, die schlussendlich durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde.
BVerfG: Ausgangspunkt ist Vollzeitbesoldung
Dem Bundesverfassungsgericht zufolge muss Ausgangspunkt für die Besoldung begrenzt dienstfähiger Beamter, die unfreiwillig in verringertem Umfang Dienst leisten, die Vollzeitbesoldung sein und nicht die nach der proportional zur geleisteten Arbeitszeit bemessene Teilzeitbesoldung. Zwar darf ein Abschlag gegenüber der Vollzeitbesoldung vorgenommen werden, allerdings entfernt sich die Besoldung begrenzt dienstfähiger Beamter vorliegend zu weit von der für amtsangemessen erachteten Vollzeitbesoldung.
Besoldung ist nicht mit Grundsätzen des Berufsbeamtentums vereinbar
Durch die Vorschrift des § 24 Abs. 1 NBesG 2015 wurden das Abstandsgebot und das Gebot zur besoldungsrechtlichen Anerkennung des Beförderungserfolgs missachtet. Nachdem die neuere Regelung des § 12 Abs. 1 bis 3 NBesG 2017 die Besoldung begrenzt dienstfähiger Beamter, die in vollem zeitlichen Umfang ihrer begrenzten Dienstfähigkeit Dienst leisten, ebenso regelt wie zuvor § 24 Abs. 1 BesG 2015, ist auch diese Vorschrift als verfassungswidrig anzusehen.
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 28.11.2018, 2 BvL 3/15)
Lesen Sie auch: Verfassungswidrige Besoldung in Niedersachsen
-
Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L
9281
-
Besoldungsanpassung für Landesbeamte: Das planen die Bundesländer
608
-
Lohnpfändung bei Überlassung eines Dienstwagens
158
-
Stufenzuordnung nach TV-L bei Einstellung: Anerkennung von Berufserfahrung
144
-
Keine Kürzung des Leistungsentgelts wegen Arbeitsunfähigkeit
80
-
Beschäftigte in Hamburg erhalten eine Zulage
76
-
Weitere Tarifeinigungen im öffentlichen Personennahverkehr
67
-
Stufenlaufzeit bei Korrektur einer Eingruppierung
66
-
Ungenutztes Potenzial gegen Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst
64
-
Eingruppierung einer medizinischen Fachangestellten
63
-
Besoldungsanpassung für Landesbeamte: Das planen die Bundesländer
08.06.2026
-
Rückforderung gezahlter Zulagen von städtischem Leichenfahrer unzulässig
27.05.2026
-
Eingruppierung eines Beschäftigten als Gruppenleiter in einer großen Serviceeinheit
19.05.2026
-
Weitere Tarifeinigungen im öffentlichen Personennahverkehr
28.04.2026
-
Beamtenbund fordert Entlastungsprämie auch für den öffentlichen Dienst
16.04.2026
-
Beschäftigte in Hamburg erhalten eine Zulage
25.03.2026
-
Berliner Hochschulen fordern Finanzierung der Hauptstadtzulage
09.03.2026
-
Amtsgerichtsdirektor mit Besoldungsklage erfolglos
10.02.2026
-
Eingruppierung einer medizinischen Fachangestellten
05.02.2026
-
Beschäftigte der Humboldt-Universität und der Freien Universität Berlin bekommen Hauptstadtzulage
19.01.2026