Hessen

IT-Sicherheitsgesetz soll Verwaltung vor Cyberangriffen schützen


IT-Sicherheitsgesetz soll Verwaltung schützen

Mit einem neuen IT-Sicherheitsgesetz will Hessen die öffentliche Verwaltung besser vor Cyberangriffen schützen. Unter anderem wird das hessische Cyber Competence Center (Hessen3C) zu einem Zentrum für Informationssicherheit weiterentwickelt und seine Befugnisse ausgeweitet.

Das Gesetz wurde am 28.6.2023 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen verabschiedet.

Kompetenzen der Zentralstelle für IT-Sicherheit

Die Zentralstelle des Landes für IT-Sicherheit darf nun eigenständig und ohne Amtshilfeersuchen anderer Landesbehörden operativ tätig werden. Ihre Aufgaben reichen von der Lagebeobachtung über die Sammlung und Auswertung von Informationen zu Sicherheitsrisiken bis hin zu Warnungen an Behörden und Öffentlichkeit. Außerdem sollen die IT-Experten konkrete Gefahren aktiv abwehren. Für die Kommunen steht das Zentrum als Dienstleister bereit.

Mehr Cyberangriffe auf hessische Kommunen

Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine hat sich die Cyberbedrohungslage für die Wirtschaft und öffentliche Verwaltung in Hessen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden verschärft. Laut Innenministerium gibt es eine deutliche Zunahme von Cyberangriffen. Beim Hessen3C wurden beispielsweise von 2022 bis Anfang Juni dieses Jahres 28 Cyberattacken auf hessische Kommunen gemeldet.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Öffentliche Verwaltung , IT-Sicherheit
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