Bundesrechnungshof kritisiert bisherige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes scharf
Nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hätten Bund und Länder bis Ende 2022 ihre gesamten Verwaltungsleistungen digitalisieren müssen. Der aktuelle Umsetzungsstand aber sei ernüchternd, wie der Bundesrechnungshof in einem Beratungsbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages aus dem März dieses Jahres feststellt und der nun auf der Webpräsenz der Behörde veröffentlicht wurde.
Aktueller Umsetzungsstand
Dem Bericht zufolge seien nur 19 Prozent der digitalisierbaren Verwaltungsleistungen online verfügbar. Bund und Länder konnten bis Ende 2022 lediglich vier Prozent ihrer digitalisierbaren Verwaltungsleistungen den Bürgern anbieten. Zudem werteten Bund und Länder eine Verwaltungsleistung oft schon dann als online verfügbar, wenn diese in nur einer einzigen Kommune tatsächlich angeboten wurde. Der tatsächliche Digitalisierungsgrad sei daher noch deutlich niedriger.
Hälfte der Gelder nicht abgerufen
Zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes hat das koordinierende BMI zwei Programme eingerichtet, die zusammen mit 3,5 Mrd. Euro ausgestattet wurden. Die Hälfte hiervon sei allerdings bis Ende 2022 nicht abgerufen worden. Weiterhin hätte das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fast die Hälfte der gesetzlichen Umsetzungsfrist benötigt, so der Bundesrechnungshof, um zu klären, welche Verwaltungsleistungen in welchem Umfang und in welcher Reihenfolge zu digitalisieren waren. Auch die fachlichen Vorgaben und technischen Voraussetzungen hätten zu spät vorgelegen. Außerdem sei es sowohl auf Bundes- als auch Landesebene zu Doppel- und Mehrfachentwicklungen gekommen, weil das BMI nicht in der Lage war, zeitgerecht zentrale IT-Lösungen bereitzustellen.
BMI muss aktiver werden
Wie soll die Digitalisierung der Verwaltungen nach Vorstellung des Bundesrechnungshofes mehr Fahrt aufnehmen? Er empfiehlt hierzu, dass das BMI seine Rolle als Koordinator für die Verwaltungsdigitalisierung aktiver wahrnehmen solle. Es müsse dafür sorgen, dass Bund und Länder zentrale IT-Lösungen für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bereitstellen und eine föderale Digital- und IT-Strategie entwickeln. Zur digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung müsse der Bund außerdem auf eine föderale Digital- und IT-Strategie hinwirken.
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