Sonnenkraft auf alter Pracht
Im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg lässt die Vonovia SE derzeit 5.600 Photovoltaikmodule mit einer Gesamtleistung von 2,6 Megawatt auf den Dächern der Wohnstadt Carl Legien installieren. Damit werden nach Angaben des Bochumer Wohnungskonzerns zukünftig jährlich rund 1.000 Tonnen weniger CO2 ausgestoßen.
Das Projekt reiht sich in eine ganze Reihe von Maßnahmen ein, mit denen Vonovia auf Solarstrom setzt. Seit 2023 haben das Unternehmen und die zu ihm gehörende Deutsche Wohnen in Berlin insgesamt 91.000 Solarmodule mit einer Leistung von gut 37 Megawatt installiert. Die Anlagen erzeugen so viel Strom, dass sich damit etwa 13.000 Zweipersonenhaushalte versorgen lassen.
Doch das Vorhaben in der Wohnstadt Carl Legien ist etwas Besonderes. Denn die vor knapp hundert Jahren, zwischen 1928 und 1930, errichtete Wohnanlage ist eine der sechs denkmalgeschützten Siedlungen der Berliner Moderne, die 2008 in die Liste des Welterbes der Unesco aufgenommen wurden.
"Wir sind glücklich und stolz, dass wir an diesem besonderen Ort in enger Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt eine PV-Anlage umsetzen können", sagt Sebastian Krüger, Leiter Geschäftsbereich Ost der Vonovia. "Unsere PV-Aktivitäten, auch im Unesco-Welterbe, sind ein wichtiger Baustein, damit wir unseren Klimapfad erfolgreich gehen können", führt Krüger weiter aus.
Zusammenarbeit mit Landesdenkmalamt
Denkmalschutzstatus und Unesco-Welterbe – wie kann es trotz dieser Rahmenbedingungen gelingen, mit Photovoltaik zu arbeiten?
Ein Teil der Antwort lautet: dank der Zusammenarbeit mit den Denkmalschutzbehörden, insbesondere mit dem Landesdenkmalamt. "Entscheidend ist eine sorgfältige Planung, die sowohl die architektonischen Qualitäten bewahrt als auch einen Beitrag zum Klimaschutz leistet", sagt Dr. Christoph Rauhut, der als Landeskonservator an der Spitze des Landesdenkmalamts steht. Die Berliner Denkmalbehörden verstehen es laut Rauhut als ihre Aufgabe, "aktiv an der Energiewende mitzuwirken und die Nutzung von Solarenergie auch auf Denkmalen zu ermöglichen".
Im Fall der Wohnstadt Carl Legien können dabei Standardmodule eingesetzt werden. Besondere Anforderungen bestehen nach Angaben des Landesdenkmalamts lediglich in Bezug auf die Unterkonstruktion, da diese die Dachhaut nicht durchdringen soll. Verwendet werden jedoch handelsübliche Unterkonstruktionen, wie sie oft dann genutzt werden, wenn die Module nicht direkt am Dachtragwerk befestigt werden sollen, um die Gefahr von Undichtigkeiten zu verringern.
Um sicherzustellen, dass die Module vom öffentlichen Raum aus nicht sichtbar sind, musste Vonovia zudem darauf achten, dass die Abstände zwischen den Anlagen und dem Dachrand ausreichend groß sind. Eine elegante Lösung fand das Unternehmen laut Christoph Metzner, dem für Berlin zuständigen Vonovia-Pressesprecher, für die Leitungen: Diese werden nicht entlang der Fassade geführt, sondern finden in stillgelegten Schornsteinen Platz.
Dass auf denkmalgeschützten Wohnhäusern Standardmodule zum Einsatz kommen, ist kein Einzelfall. Nach Angaben der für Denkmalschutzbelange zuständigen Berliner Senatsverwaltung für Kultur lassen sich auf einem großen Teil der denkmalgeschützten Gebäude in Berlin Solaranlagen installieren – "auch mit Standardmodulen".
Berliner Solarleitfaden als Grundlage
Grundlage dieser Einschätzung ist der 2023 erschienene Leitfaden "Denkmale & Solaranlagen". Er legt fest, in welchen Fällen in der Hauptstadt Photovoltaikmodule installiert werden dürfen und wann dies nicht möglich ist.
Genehmigungsfähig sind Solaranlagen in der Regel auf Flachdächern (wie sie in der Wohnstadt Carl Legien vorhanden sind) sowie auf Dachflächen, die vom öffentlichen Raum aus nicht oder nur teilweise einsehbar sind. Auch auf denkmalgeschützten Fabrikgebäuden, Kraftwerken und Verkehrsbauwerken sind Solaranlagen möglich, sofern sie sich in die technische Anmutung des Gebäudes einfügen.
Zulässig sind sie ferner dann, wenn das Dach für den Denkmalwert der Immobilie nicht wesentlich ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Dach ohnehin nicht mehr im originalen Zustand, sondern stark überformt ist.
Nicht geeignet für Solaranlagen sind dem Leitfaden zufolge hingegen Denkmale, deren Dach eine besondere städtebauliche, architekturhistorische oder bautechnische Bedeutung hat. Als nachvollziehbare Beispiele dafür nennt der Leitfaden die auf das 13. Jahrhundert zurückgehende Marienkirche und das Schloss Charlottenburg.
Aus Sicht des Landesdenkmalamts hat sich der Solarleitfaden bewährt. "Für die Planenden stellt er eine gute Grundlage für die Erarbeitung einer denkmalverträglichen Planung dar, sodass PV-Anlagen auf Denkmalen in Berlin im Regelfall genehmigt werden können", sagt eine Sprecherin des Landesdenkmalamts.
Tatsächlich müssen laut der Bauordnung Berlin Solaranlagen auf Denkmalen – anders als auf Gebäuden, die nicht unter Denkmalschutz stehen – genehmigt werden. Dass das in bundesweiter Perspektive nicht immer ohne Zielkonflikte vonstatten geht, macht ein Positionspapier der Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern (VDL) deutlich („Die Nutzung von Sonnenenergie am Denkmal“).
Die Denkmalbehörden, heißt es darin, prüfen in Bezug auf Solaranlagen "am Einzelfall, welche maßgeschneiderten Lösungen am Denkmal möglich sind, mit dem Ziel, eine erhebliche Beeinträchtigung zu vermeiden". Grundsätzlich müsse die Erzeugung von erneuerbaren Energien "immer mit Rücksicht auf die wertvollen Bau- und Gartendenkmäler, Orstbilder und Kulturlandschaften erfolgen".
Weitere Denkmale sollen PV-Anlagen erhalten
Ein Einzelfall im Berliner Portfolio der Vonovia soll die Wohnstadt Carl Legien nicht bleiben. Das Unternehmen plant, unter anderem auch in der Würtzstraße in Pankow und in der Gontermannstraße in Tempelhof Photovoltaikanlagen zu installieren.
Ein weiteres Ziel besteht darin, perspektivisch für die Mieter in der Wohnstadt Carl Legien ein Mieterstrommodell zu betreiben. Dafür fehlen nach Angaben von Vonovia-Pressesprecher Christoph Metzner jedoch noch die notwendigen technischen Voraussetzungen, insbesondere die Ausstattung aller Zählpunkte mit intelligenten Messeinrichtungen.
Der Beitrag ist aus der Ausgabe DW 05 2026 des Fachmagazins "DW Die Wohnungswirtschaft". Das gesamte Heft gibt es auch in der DW-App.
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