Taugt das Beteiligungsmodell für die Wohnungswirtschaft?
Die Wohnungswirtschaft sucht nach Auswegen aus der digitalen Abhängigkeit. Wenn Softwareanbieter übernommen werden, bleibt den Kunden oft nur die Anpassung an neue Strategien und Preismodelle.
Die Dr. Klein Wowi Digital AG verspricht mit ihrem Beteiligungsmodell eine Alternative: Wohnungsunternehmen sollen Gesellschafter werden und mitbestimmen können. Ende Februar 2026 hat das Unternehmen dafür die DKWD Beteiligungs-GmbH gegründet.
Herr Jüngerkes, was war der Auslöser für die Entwicklung des Beteiligungsmodells?
Björn Jüngerkes: Der Auslöser war vor allem die Unsicherheit, die in der Branche durch Übernahmen und Veränderungen im Markt entstanden ist. Viele Wohnungsunternehmen haben sich in den letzten Jahren bei uns gemeldet und gefragt, ob sie sich an unserem Unternehmen beteiligen können. Sie wollten mehr Mitbestimmung und Sicherheit für ihre Kern-IT, insbesondere nachdem einige Wettbewerber von großen Konzernen übernommen wurden und plötzlich die Softwarelandschaft stark verändert wurde.
Wie sind Sie dann konkret bei der Entwicklung des Beteiligungsmodells vorgegangen?
Wir haben zunächst das Feedback aus dem Markt eingeholt und eine Marktsondierungsphase gestartet. Dabei haben wir festgestellt, dass die Wohnungsunternehmen sehr früh ihre Aufsichtsgremien eingebunden haben, was die Abstimmungsprozesse verlängert hat. Die Aufsichtsräte tagen nicht regelmäßig, sodass sich die Prüfung und Entscheidung für das Modell über einen längeren Zeitraum zog. Uns war es wichtig, den Unternehmen genug Zeit zu geben, damit sie das Modell gründlich prüfen können.
Welche regulatorischen Herausforderungen gab es bei der Umsetzung?
Das Beteiligungsmodell richtet sich an Wohnungsunternehmen, deren Fokus nicht auf Unternehmensbeteiligungen liegt. Unser Ziel ist es, größtmögliche Transparenz zu schaffen – sowohl im Prozess als auch in den Rahmenbedingungen.
Auf Wunsch kleinerer Unternehmen eröffnen wir zudem die Möglichkeit, sich mit geringeren Beträgen (weniger als 100.000 Euro) zu beteiligen. Ergänzend bereiten wir einen von der Bafin gebilligten Vermögensanlageprospekt vor. Auch wenn dieser Schritt ursprünglich nicht geplant war und zu einer Verlängerung des Prozesses geführt hat, stärkt er die Transparenz und Sicherheit für alle künftigen Gesellschafter.
Gerade bei Genossenschaften stellt sich ja die Frage: Wie gehen Sie mit der Förderzweckdienlichkeit um?
Das Thema wurde intensiv diskutiert. Laut einer Stellungnahme der Domus AG als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist die Beteiligung mit den Förderzwecken vereinbar, solange Beteiligung und operatives Geschäft klar getrennt werden. Die beiden Bereiche vermischen sich nicht und stehen sich nicht entgegen.
"Alle Daten bleiben in Deutschland"
Wie sieht das Kostenmodell für beteiligte Unternehmen aus? Müssen diese weiterhin Lizenzgebühren zahlen?
Ja, die Unternehmen zahlen weiterhin Lizenzgebühren für die Nutzung der Software. Die Beteiligung am Unternehmen ist davon unabhängig. Einige Unternehmen können sich, etwa aufgrund ihrer Satzung oder der Entscheidungsstrukturen ihrer Eigentümer, nicht beteiligen. Auf Wunsch der Arbeitsgruppe und der beteiligten Unternehmen werden daher die beiden Bereiche konsequent voneinander getrennt.
Die Beteiligung ermöglicht Dividenden und eine Wertsteigerung, wobei diese Aspekte für Genossenschaften nicht im Vordergrund stehen. Wichtiger sind Rechte wie die Unverkäuflichkeit des Unternehmens und der Software sowie gewisse Mitbestimmungsrechte in der Produktentwicklung.
Mitbestimmungsrechte und Unverkäuflichkeit – das klingt nach konkreten Vorteilen. Inwiefern profitieren die beteiligten Unternehmen?
Als Gesellschafter sitzen die Wohnungsunternehmen bei allen wichtigen Entscheidungen mit am Tisch und bestimmen mit, wie sich ihre Kern‑IT weiterentwickelt. Sie gewinnen damit mehr Mitbestimmung in der Produktentwicklung und die Sicherheit, dass weder das Unternehmen noch die Software irgendwann an Private‑Equity‑Investoren oder Wettbewerber verkauft werden können.
Und, ein Punkt der auch immer wieder angesprochen wurde: Alle Daten bleiben in Deutschland – in zertifizierten Rechenzentren. Das ist gerade für die Wohnungswirtschaft ein zentraler Punkt, weil hier Datenschutz und langfristiges Vertrauen eine große Rolle spielen.
Start in der zweiten Hälfte 2026
Wie ist das Modell organisatorisch aufgebaut?
Die Wohnungsunternehmen beteiligen sich an einer Beteiligungsgesellschaft, die wiederum Anteile an der Dr. Klein Wowi Digital hält. Das erleichtert die Organisation, denn eine direkte Beteiligung vieler Unternehmen am Hauptunternehmen wäre ein enormer Aufwand.
Ziel ist, dass die Beteiligungsgesellschaft einen Anteil von mindestens zehn Prozent am Unternehmen hält. Diese Schwelle ist auch die Grundvoraussetzung, um das Modell ins Leben zu rufen. Die Muttergesellschaft Hypoport ist bereit, bis zu 50 Prozent minus einer Stimme abzugeben, um dem Markt mehr Einfluss zu geben.
Sie haben bereits mehrfach die laufenden Prüfprozesse erwähnt. Wann rechnen Sie denn konkret mit dem Start des Beteiligungsmodells?
Wir planen den Start für das dritte bis vierte Quartal 2026. Das hängt vom Abschluss des Bafin-Prozesses und den Prüfungen der Unternehmen ab. Die Domus AG führt aktuell eine umfassende Due Diligence durch – finanziell, rechtlich und technisch.
Die Ergebnisse werden den Unternehmen zur Verfügung gestellt, damit sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Wir wollen den Prozess dieses Jahr abschließen, nehmen uns aber bewusst die Zeit, um den Unternehmen und ihren Aufsichtsgremien alle nötigen Informationen zu liefern.
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