Vermieter muss Gerüst an Wohnhaus frühzeitig ankündigen
Der Termin hänge von der Dringlichkeit und dem Umfang der Arbeiten ab, sagte Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin: „Eine angemessene Frist beträgt einige Wochen vor Baubeginn.“ Ausnahmen seien Notfälle, etwa bei akuter Gefahr wegen abbröckelnder Fassadenteile, oder wenn die Arbeiten keine erheblichen Auswirkungen auf die Wohnung haben.
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