Mieter darf Untervermietung nicht leugnen
Hintergrund
Die Vermieterin einer Wohnung verlangt vom Mieter nach einer fristlosen Kündigung, die Wohnung zu räumen. Das Mietverhältnis über die öffentlich geförderte Wohnung besteht seit Dezember 2003.
Nachdem die Kriminalpolizei der Vermieterin mitgeteilt hatte, dass der Mieter die Wohnung untervermiete, forderte die Vermieterin den Mieter auf, die Untervermietung zu beenden und ihr dies nachzuweisen. Der Mieter antwortete, er habe die Wohnung zu keinem Zeitpunkt untervermietet. Vielmehr kämen Freunde zu Besuch, da er krank sei. Daraufhin kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis fristlos.
Im Räumungsprozess bestätigten mehrere Zeugen, dass der Mieter die Wohnung seit längerer Zeit anderen Personen gegen Geld zur Nutzung überließ.
Entscheidung
Die Räumungsklage hat Erfolg. Die Kündigung ist wirksam, denn es liegt ein wichtiger Grund im Sinne von § 543 Abs. 1 BGB vor.
Zum einen hat der Mieter die Wohnung unberechtigt untervermietet. Zum anderen hat der Mieter dadurch, dass er die unberechtigte Untervermietung gegenüber der Vermieterin geleugnet hat, die Vertrauensbasis, die dem Mietverhältnis zugrunde liegt, zerstört. Der Vermieterin ist es nicht mehr zuzumuten, das Vertragsverhältnis fortzusetzen.
Bei der Interessenabwägung fiel auch erheblich zulasten des Mieters ins Gewicht, dass es sich um eine öffentlich geförderte Wohnung handelt, die nur von dem entsprechend begünstigten Personenkreis bewohnt werden darf. Diese Vorschrift hat der Mieter durch seine nicht mitgeteilten Untervermietungen umgangen. Auch war zu berücksichtigen, dass er die Vermieterin jahrelang über die tatsächliche Situation getäuscht hat.
Nachdem die Vertrauensgrundlage zwischen den Parteien derart erschüttert ist, kann diese auch durch eine Abmahnung nicht wiederhergestellt werden. Eine Abmahnung im Hinblick auf diesen Vertrauensbruch war daher entbehrlich.
(AG München, Urteil v. 25.4.2013, 423 C 29146/12)
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
982
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
958
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: die Rechtslage
918
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
8501
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
796
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
680
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
640
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
637
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
617
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
568
-
Betriebskosten steigen: das darf abgerechnet werden
18.12.2025
-
Kein Zurückbehaltungsrecht am Hausgeld
09.12.2025
-
Weiterbildungspflicht abschaffen oder nicht?
02.12.2025
-
Höhe, Fälligkeit und Zahlung der Mietkaution
01.12.2025
-
Anlage und Verzinsung der Mietkaution
01.12.2025
-
Mietkaution in der Steuererklärung
01.12.2025
-
Mieter zahlt Mietkaution nicht – was tun?
01.12.2025
-
Mietkaution während und nach der Mietzeit
01.12.2025
-
Mietkaution: Mietvertrag als Grundlage
01.12.2025
-
Weihnachtsdeko im Advent: Das gilt rechtlich
28.11.2025